Commons:Urheberrechtsregeln

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Dateien, die auf Commons hochgeladen werden, sollten sowohl im Ursprungsland (gemäß der Definition des Berner Abkommens) als auch in den Vereinigten Staaten von Amerika und möglicherweise in anderen beteiligten Ländern frei sein, entweder durch eine ordnungsgemäße Lizenzierung durch den Urheberrechtsinhaber oder dadurch, dass sie in der Gemeinfreiheit sind.

Urheberrechtsregeln nach Sachgebieten

Hauptseite: Commons:Urheberrechtsregeln nach Gegenstand.

Commons:Urheberrechtsregeln nach Gegenstand fasst eine Vielzahl von Themen zusammen und zielt darauf ab, die Frage „Kann ich Fotos/Bilder von ... hochladen?“ zu beantworten.

Es ist OK zum Hochladen:

  • Im Allgemeinen Fotos, die du selbst von nicht urheberrechtlich geschützten Themen wie Ansichten, Natur, sich selbst (solange du dies nicht als deinen persönlichen Webspace nutzt), Personen, die ihre Zustimmung gegeben haben, dass du sie fotografierst und das Foto veröffentlichen darfst, gemacht hast. (Du solltest jedoch daran denken, dass hochgeladene Dateien im Projektumfang sein sollten. - Commons ist nicht dein privater Webspace.)
  • Von dir gemachte Fotos oder von dir angefertigte Scans oder Fotokopien von Objekten oder Entwürfen, deren Urheberrecht abgelaufen ist (normalerweise 70 Jahre nach dem Tod des Autors, aber siehe Commons:Urheberrechtsregeln nach Gebiet für eine länderweise Liste).
  • Nur mechanische Scans oder Fotokopien, die von jemand anderem von einem Objekt oder Design gemacht wurden, das alt genug ist, um gemeinfrei zu sein (normalerweise 70 Jahre nach dem Tod des Autors, aber siehe Commons:Urheberrechtsregeln nach Gebiet für eine länderweise Liste). Scans alter Bilder, die möglicherweise verbessert wurden, siehe Commons:Wann der PD-Scan-Lizenzbaustein verwendet werden soll.
  • Fotografien, die entweder von dir selbst oder einer anderen Person aufgenommen wurden und originalgetreue Reproduktionen von gemeinfreien 2D-Kunstwerken. Siehe Commons:Wann man die PD-Art-Kennzeichnung verwendet.

Andere Themen können erlaubt oder nicht erlaubt sein - siehe Überschriften unter Commons:Urheberrechtsregeln nach Gegenstand. Wenn du eine Antwort auf die Frage „Darf ich Fotos/Bilder von ... hochladen?“ benötigst, siehe dir den Abschnitt unter Commons:Urheberrechtsregeln nach Gegenstand über Internet-Bilder an. Siehe auch: Commons:Schöpfungshöhe.

Checkliste

Nehmen wir an, du hast ein Foto mit deiner Kamera geschossen oder ein fremdes Bild eingescannt oder vom Internet heruntergeladen. Nun willst du es auf Wikimedia Commons hochladen. Woher weißt du nun, ob du es darfst oder nicht? Hier ist eine einfache Liste, die dir bei der Entscheidung hilft. Wenn du dir nicht sicher bist, lies bitte zuerst über die Urheberrechte in Deutschland, Österreich oder in der Schweiz (oder in deinem Land, falls es anderes ist). Falls noch Unklarheiten bestehen, kannst du auf Commons:Help desk, Commons:Village pump oder Wikipedia:Urheberrechtsfragen weitere Fragen stellen.

Siehe Commons:Urheberrechtsregeln nach Gegenstand für eine vollständigere Liste.

OK

Selbst gemachte Fotos bzw. Scans von:

  • Natur (Wald, Himmel, usw.)
  • Tieren (Hund, Katze…)
  • Insekten (Käfer, Schmetterling…)
  • Obst und Gemüse (Apfel, Tomate…)
  • Menschen, die der Veröffentlichung des Bildes zugestimmt haben
  • dir selbst (solange du die Commons nicht als private Homepage missbrauchst), aber nicht Fotos von dir, die von anderen gemacht worden sind (diese Fotos benötigen die Zustimmung des Autors des Fotos)
  • Gegenständen, die durch ihr Alter in den USA und auch in deinem Land gemeinfrei sind:
    • Gebäude, deren Architekt vor mehr als 70 (vorzugsweise 100) Jahren gestorben ist
    • Kunstwerke, deren Schöpfer vor mehr als 70 (vorzugsweise 100) Jahren gestorben ist, und erst vor mehr als 95 Jahren veröffentlicht wurden
    • Bücher, deren Autor vor mehr als 70 (vorzugsweise 100) Jahren gestorben ist, und erst vor mehr als 95 Jahren veröffentlicht wurden
    • Zeitungen und Magazine veröffentlicht vor mehr als 95 Jahren von einem Autor, der mehr als 70 (vorzugsweise 100) Jahren gestorben ist

Eigene Scans von:

  • Material, bei dem das Urheberrecht sowohl in deinem Land als auch in den Vereinigten Staaten abgelaufen ist.
  • Vollständig von dir erstellte Bildern (die entweder auf keiner früheren Quelle oder auf einer Quelle basieren, die gemeinfrei ist).

Material von Webservern:

  • Material, bei dem das Urheberrecht in deiner Gerichtsbarkeit, in den Vereinigten Staaten und in der Gerichtsbarkeit des Webservers abgelaufen ist.

Entscheidung von Fall zu Fall:

Alles, das urheberrechtlich geschützt sein könnte, wenn du die Urheberrechte nicht besitzt:

Fotos, Zeichnungen, Scans und andere Reproduktionen von:

Nicht OK

  • Bilder, die unter der „Fair Use“-Klausel verwendet werden (siehe Commons:Fair use)
  • Fankunst, die urheberrechtlich geschütztem Material gleicht. Siehe Commons:Fan-Art.
  • Fotografien, Zeichnungen, Scans und andere Reproduktionen von Material, bei dem das Urheberrecht nicht ausschließlich bei dir liegt, z.B.:
    • Actionfiguren, Sammelfigürchen und anderes Spielzeug (siehe Commons:Bearbeitungen).
    • Cover von Alben, Videospielen, Filmen und anderen kommerziellen Produkten, Poster, Zeitungen und Zeitschriften, deren Urheberrecht noch nicht abgelaufen ist (Cover und Innenseiten).
  • Töne von Dingen, die von jemand anderem als dir urheberrechtlich geschützt sind, wie z. B. die folgenden:
    • Urheberrechtlich geschützte Radiosender (Programme und Werbespots)
    • Liedtexte, die von einem Autor erstellt wurden, dessen Urheberrecht noch nicht abgelaufen ist

Urheberrechtsregeln nach Gebiet

Hauptseite: Commons:Urheberrechtsregeln nach Gebiet.
Weltweite Karte der Urheberrechtsdauer

Die Gesetze zum Urheberrecht unterscheiden sich von Land zu Land. Bei Bildern, die auf Commons hochgeladen werden, sofern sie nicht aus den USA hochgeladen werden, kommt es zum Zusammenspiel von zwei oder mehreren Copyright-Rechtsordnungen. Die Gesetze der einzelnen Länder unterscheiden sich insbesondere in den folgenden Punkten:

  • Die Zeit, für die ein Urheberrecht gilt. In den meisten Ländern erlischt das Urheberrecht spätestens 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers (p.m.a.). Für kürzlich veröffentlichtes, altes Material kann es besondere Bedingungen geben.
  • Status von Werken der Regierung. In vielen (aber nicht allen) Ländern sind Dokumente, die von der Regierung für den offiziellen Gebrauch veröffentlicht werden, gemeinfrei.
  • Material, das dem Urheberrecht unterliegt. In einigen Rechtsordnungen können Bilder von künstlerischen Arbeiten wie Architektur, Skulpturen, Kleidung usw. nicht frei verwendet werden, ohne die Zustimmung des Schöpfers des ursprünglichen Kunstwerks.

Fast alle Länder der Welt sind Vertragsparteien des Berner Übereinkommen zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst (siehe hier für den Text). Nach dieser Konvention setzen die Länder die Urheberrechte anderer Länder nach bestimmten Regeln durch. Eine Folge dieser Regeln ist, dass wir uns immer um die Gesetze des Ursprungslandes des Werkes kümmern sollten.

Umgang mit Unsicherheit

Wenn das Datum unbekannt ist

Beispiel: Foto von Einstein

Nimm das jüngste mögliche Datum an, wenn du das Motiv betrachtest. Das Foto hier zeigt Albert Einstein und seine Frau Elsa. Elsa starb am 20. Dezember 1936, Albert später am 18. April 1955. Es wurde also vor dem 20. Dezember 1936 aufgenommen.

Wenn der Ort unbekannt ist

Gehe von dem Ort aus, der in Anbetracht des Motivs am besten geeignet ist. Bei dem Einstein-Foto hier könnten es die USA, Deutschland, der Atlantik (unter der Annahme, dass das Einstein-Paar an Bord eines Schiffes war) oder jedes andere Land oder jeder andere Ort sein, in dem er vernünftigerweise ein Foto hätte machen lassen können, aber es wäre zum Beispiel wahrscheinlich nicht Nepal.

Wenn der Fotograf unbekannt ist

Gehe bis zum Beweis des Gegenteils davon aus, dass das Urheberrecht so restriktiv wie möglich ist. Das heißt, sofern die Website oder die Quelle selbst keine freieren Rechte geltend macht (und du guten Grund zu der Annahme hastt, dass sie keine Rechte missbraucht, die sie nicht hat), gehe davon aus, dass der Fotograf alle Rechte behalten hat, die er in seiner Gerichtsbarkeit rechtlich hat.

Aber die Berner Konvention besagt, dass Fotos 50 Jahre nach der Veröffentlichung gemeinfrei sind, wenn der Fotograf unbekannt ist. Dies gilt, es sei denn, ein Land hat ein spezielles Gesetz gemacht.

In Ländern, in denen das Urheberrecht an den Tod des Urhebers gekoppelt ist, kann nach allgemeiner Auffassung davon ausgegangen werden, dass der Urheber nicht mehr als 50 Jahre nach der Schaffung des Werks gestorben ist, wenn der Urheber unbekannt ist. Dies ist in der Vorlage {{PD-old-assumed}} verankert.

Beispiel

Die französische Borda

Nehmen wir an, dass der Autor des rechten Bildes uns unbekannt ist, aber nicht unbekannt im Sinne des Urheberrechts. Wir wissen, dass das Bild das Schiff Borda darstellt, das 1891 abgewrackt wurde. Das Bild könnte in diesem Jahr von einem 20-jährigen Mann aufgenommen worden sein, der in seinen 90ern an Altersschwäche sterben könnte; das bringt uns zu 1960. Unter der Annahme, dass die normalen Bedingungen für „Werke“ gelten und eine 70-jährige Copyright-Laufzeit pma, wäre das Bild bis in die 2030er Jahre durch das Urheberrecht abgedeckt. Wenn das Werk wirklich anonym war, dann ging das Urheberrecht wahrscheinlich nicht über 1891 + 70 = 1961 hinaus, was bedeutet, dass es frei ist, wenn es vor 1929 veröffentlicht wurde (oder aus anderen Gründen in den USA frei ist).

Achtung, keinen Urheber finden zu können, bedeutet nicht, dass das Werk anonym ist. Es kann bedeuten, dass wir nicht lange genug oder an der richtigen Stelle gesucht haben. Siehe auch: Commons:Projektumfang/Vorbeugendes Prinzip.


Siehe auch

  • Commons:Wikilivres - eine ähnliche Seite, die nicht von der Wikimedia Foundation betrieben wird, aber Material in der kanadischen Public Domain zulässt, das weniger restriktiv ist als in den Vereinigten Staaten
Möglichkeiten, um Hilfe zu bekommen