User talk:LordOider

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Vielleicht übersehe ich ja etwas, aber warum lizenzierst du Dateien plötzlich zweifach unter CC und GNU, wenn der Autor/Hochlader sie nur unter CC lizenziert hatte? Und warum änderst du seine gewünschte Art der Namensnennung? Beides kommt mir nicht rechtens vor. --TMg 21:36, 14 March 2013 (UTC)[reply]

Die GNU-Lizenz wird in dem Text genannt, daher habe ich sie nachgetragen (eine Doppellizenzierung ist bei der gesprochen Wikipedia üblich). Bei der Änderung des Autors war ich vielleicht etwas forsch, aber ich dachte mir auf die aktuelle Benutzerseite des Urhebers zu verweisen ist sinnvoller (es handelt sich um ein eigenes Werk des Uploaders), als die Adresse eines Blogs (der Blog wird ja auch noch einmal auf der Benutzerseite genannt). --LordOider (talk) 01:25, 15 March 2013 (UTC)[reply]
Im Prinzip ist Denken an dieser Stelle verboten. Es ist ein integraler Bestandteil der CC-Lizenz, dass der Autor die Form der Namensnennung bestimmen kann. Das zu ändern ist streng genommen ein Lizenzbruch. Genauso sehe ich in der Ursprungsversion nirgends einen Hinweis auf GNU. Bitte gehe alle deine Bearbeitungen, bei denen du Lizenzen hinzugefügt und Namen geändert hast, durch und korrigiere das. Danke. --TMg 13:11, 15 March 2013 (UTC)[reply]
Moment, Moment! Wenn der Upload/Urheber beim Hochladen einen Fehler macht muss das doch nicht zwangsläufig so bestehen bleiben. Einige Texte waren z.B. gemeinfrei deklariert, was bei der Lizenz des Ursprungstextes (Stichwort share alike) nicht rechtens ist. Die Angabe des Urhebers hat teils gänzlich gefehlt. In dem Fall File:De-Penumbra (Computerspiel)-article.ogg wird die GNU-Lizenz in dem Inhalt (der Ogg-Datei) genannt/vorgelesen, deswegen habe ich sie nachgetragen. Und zum Thema Urheber, wenn sich z.B. jemand einen Spaß macht und dicketitten.de statt seines Benutzernamens angibt, dann muss das so stehen bleiben? --LordOider (talk) 13:32, 15 March 2013 (UTC)[reply]
Vielleicht habe ich ja den einzigen Fall erwischt, in dem du einen Fehler gemacht hast. Ich bitte dich, das selbst zu überprüfen. Das kannst du effektiver als ich. Zum Fall Penumbra: Der vorgelesene Text steht unter CC und GNU. Der Sprecher ist nicht gezwungen, beide Lizenzen für sein abgeleitetes Werk zu übernehmen. Er hat sich für CC entschieden, genauso wie er sich für die von ihm notierte Namensnennung entschieden hat. Deine hinzugefügte Lizenz ist nicht rechtens, genauso wenig wie deine Namensänderung. Natürlich kann man über die Grenze dessen diskutieren, was noch als Name gilt, und solche Diskussionen hatten wir auch schon geführt. In diesem Fall hier sehe ich aber keinen Diskussionsbedarf, nur weil der vom Sprecher gewählte Name auf „.de“ endet. --TMg 20:01, 15 March 2013 (UTC)[reply]
Richtig, der Sprecher hat aus dem doppellizenzierten Text die CC-Lizenz gewählt und sein Werk (er besitzt an dem Werk als Sprecher ebenfalls Urheberrechte) unter diese Lizenz gestellt. Eine Zweitlizenzierung durch einen anderen als ihn selbst verletzt tatsächlich seine Rechte. --Martina talk 21:01, 15 March 2013 (UTC)[reply]
Ok, das mit dem Autor sehe ich ein. Wobei Martina den Klarnamen wiederhergestellt hat, dieser wurde aber durch den Autor selbst vor meiner Änderung geändert, ich habe das korrigiert.
Das mit der Lizenz will nicht in meinen Kopf. Ich kann doch in meinem Werk nicht eine Lizenz nennen, unter der ich es dann nicht anbiete. --LordOider (talk) 22:14, 15 March 2013 (UTC)[reply]
Hör es dir nochmal an. Er sagt, dass seine Vorlage unter CC und GNU steht, nicht seine gesprochene Version. Zur Namensänderung siehe de:Benutzer Diskussion:Armaterion#Löschungen in diversen Artikeln heute. Man kann darüber streiten, ob man das Werk immer noch unter der alten Namensnennung weiterverwenden darf. Was du gemacht hast, geht aber gar nicht. Du hast einen ganz anderen Namen eingesetzt, unter dem der Autor sein Werk nie freigegeben hatte. --TMg 01:59, 16 March 2013 (UTC)[reply]
Ok, jetzt habe ich es verstanden, danke für die Geduld. Ich dachte bisher mit dem Begriff "Inhalt" sei das gesprochene Werk an sich gemeint. Mir war nicht bewusst, dass die Texte doppelt lizenziert sind, da am Seitenende nur auf die CC-Lizenz verwiesen wird. --LordOider (talk) 11:37, 16 March 2013 (UTC)[reply]

Hat vorlesen eigentlich Schöpfungshöhe? - Ist einfaches Vorlesen eine Änderung, die ausreicht, um eine Lizenzänderung zu rechtfertigen? Kersti (talk) 12:12, 28 March 2013 (UTC)[reply]

Da bin ich überfragt, aber die Bedingung "Weitergabe unten gleichen Bedingungen" (share alike - SA) schließt doch eine Lizenzänderung per se aus, oder? So wie es verstehe ist das Weglassen der GFDL gar keine Lizenzänderung, denn eine Migration zu CC-BY-SA ist ja ohne Zustimmung möglich. Ich sehe da nicht so richtig durch. Bei der gesprochenen Wikipedia wird die Doppellizenzierung, entsprechend der des Quelltextes, empfohlen. Abweichungen davon sind wohl kaum gewollt, sondern entstehen aus Unwissenheit. --LordOider (talk) 18:45, 28 March 2013 (UTC)[reply]

Nach § 73 UrhG ist ausübender Künstler, wer ein Werk oder eine Ausdrucksform der Volkskunst aufführt, singt, spielt oder auf eine andere Weise darbietet oder an einer solchen Darbietung künstlerisch mitwirkt. Also auch der Sprecher. 2012 gab's ein Urteil, das sich auf das UrhG stützte. --Martina talk 21:29, 29 March 2013 (UTC)[reply]

Your VFC installation method is deprecated

[edit]

Hello LordOider, we are aware that using the old installation method of VFC (via common.js, which you are using) may not work reliably anymore and can break other scripts as well. A detailed explanation can be found here. Important: To prevent problems please remove the old VFC installation code from your common.js and instead enable the VFC gadget in your preferences. Thanks! --VFC devs (q) 16:23, 22 May 2017 (UTC)[reply]