User:Martinus KE

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Wieviele Fotos sollen es sein?

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Meine Antwort darauf lautet häufig: mehr!

Pflanzen
  • Nicht nur Gesamtaufnahme(n) zur Blütezeit, sondern auch Detailaufnahmen von Pflanzenteilen, die bei der Bestimmung der Pflanzenart helfen können. Blüte(n), Blütenstand, Früchte, Stengelblätter, Grundblätter, Dornen/Stacheln, Ranken, ... – Das insbesondere (aber nicht nur) dann, wenn der Fotograf(m/w/d) die Art nicht selbst kennt, sondern wenn sie nachträglich von anderen anhand der Fotos bestimmt werden muss. Und solche Fotos können ggf. auch in Wikipedia-Artikeln bei der Beschreibung der Merkmale hilfreich sein.
Bauwerke, Kunstwerke
  • Nicht nur „touristische“ Postkartenbilder, sondern auch andere Ansichten.
  • Bei Gebäuden heißt das beispielsweise: Nicht nur die berühmten oder unter Denkmalschutz stehenden Häuser usw., sondern auch das (vielleicht unscheinbare) Wohnhaus eines Dichters, Musikers oder sonstwie bedeutenden Menschen. Nicht nur die Gesamtansicht einer (womöglich schmuddeligen) Fassade eines alten Hauses, sondern ggf. auch das hübsche Relief zweier von einem Kuchen naschender Kinder und das schmiedeeiserne Gitter mit einer Brezel über der Haustür, die es als ehemalige Bäckerei ausweisen.
  • Bei Skulpturen heißt das beispielsweise, dass es oft nicht nur auf die Frontalansicht ankommt, sondern dass auch Ansichten im Profil oder sogar von hinten interessant sein können.
  • Bei irgendwie „bezeichneten“ Objekten: Inschrift(en), Künstlersignatur(en), Datierung (evtl. Chronogramm) sind oft separate, zusätzliche Fotos wert.
  • Bei zyklischen Darstellungen (beispielsweise 14 oder 15 Reliefs eines Kreuzwegs, 40 Fresken in einer Kirche/Schloss/Festsaal): Wenn (technisch) möglich, komplett aufnehmen! Was als Zyklus konzipiert wurde, sollte auch im Zusammenhang gesehen, gedeutet und (z. B. in Wikipedia-Artikeln) beschrieben werden. Dazu gehören nicht nur die großen Bilder in der Mitte eines Raums, sondern ggf. auch die kleinen an den Seitenwänden, in Gewölbezwickeln, an Emporenbrüstungen usw. – und auch solche, die uns heute fremd oder rätselhaft erscheinen, wie etwa die in Renaissance und Barock so beliebten emblematischen Symbolbilder mit (oft lateinischen) Sinnsprüchen.
    Ein einzelnes Bild zeigt oft „nur“ ein „Geschichtchen“ aus Bibel, Heiligenlegende oder Mythologie, aber aus dem gesamten Zyklus ergibt sich deutlicher ein ggf. zugrundeliegendes Konzept/Programm. Beispielsweise galten die Fresken der Klosterkirche St. Sebastian in Ebersberg in der 1. und 2. Ausmalungsphase ganz dem Kirchenpatron, da die Kirche ein Wallfahrtsort mit Reliquien dieses Heiligen war. Die 3. Ausmalung fand nach einem Kirchenbrand unter neuer Regie statt: die Kirche war dem Malteserorden übergeben worden. Ein großes Fresko verherrlicht daher diesen Orden, und eine Serie kleinerer Fresken stellt die Bedeutung eines „praktischen Christentums“ der Nächstenliebe heraus (Sieben Werke der Barmherzigkeit). Das war also eine deutlich andere Ausrichtung, ein „Politikwechsel“ in der Ebersberger Kirchenleitung. – Auf diese Weise gelesen, sind die Deckenbilder nicht mehr nur „schön, schön“ oder „schön bunt“, sondern können uns etwas von den Bauherren und ihrer Geisteswelt erzählen.

Glücklicherweise müssen wir heute ja nicht mehr kistenweise Filmmaterial für die Plattenkameras der Foto-Pionierzeit herumschleppen, und auch das Filmmaterial kostet nicht mehr für jede Aufnahme aufs neue. ;-)

Gelöschte Fotos

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Der bislang einzige Löschantrag zu drei von meinen Fotos betrifft ein moralisch heikles, vielleicht auch juristisch strittiges Problem: Darf man Gräber/Grabsteine (solche aus unserer Zeit) fotografieren und die Fotos veröffentlichen? Fällt das unter Datenschutz? Oder unter postmortales Persönlichkeitsrecht? Oder sind wir im „grünen Bereich“, weil die Grabmäler sich im öffentlichen Raum befinden? Oder weil die üblicherweise auf Grabsteinen zu findenden Informationen von ganz allgemeiner Art sind? (Soweit keine Fotos auf dem Stein angebracht wurden.)

Haben Angehörige einen Anspruch auf Löschung solcher Wiki-Fotos, solange es sich nicht um eine Person des öffentlichen Interesses handelt? Oder ist das im Fall eines Falles lediglich ein freundliches Entgegenkommen (courtesy deletion) unsererseits, ohne dass eine Verpflichtung bestünde? – Die Admins haben in ähnlichen Fällen einander entgegengesetzte Entscheidungen getroffen.

Juristisch soll das wohl im „grünen Bereich“ sein. Vgl. die Ausführungen von h-stt unter w:de:Portal Diskussion:München#Gräberfotos Nordfriedhof (München) (27. Juli 2022) und die Grundsatzbemerkung auf der Website grabsteine.genealogy.net (deren Projekt noch erheblich weiter geht). – Es bleibt die Frage der Pietät. Bei genealogy.net will man solchen Bedenken durch Abwarten des Trauerjahrs Rechnung tragen. – Und hier?

Wikiliebe/Wikilove

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  • Sailko: Im Bereich der antiken Kunst – und nicht nur dort – haben wir ihm viel zu verdanken. Eines seiner Fotos war auch Inspiration und Ausgangspunkt für meinen kleinen Artikel Protarchos (Kameenschneider). Ich habe ihm 2022 meine Freude an seinen Fotos und meinen Dank dafür mit einem Honorary Ring of Archaeology im Sinne eines Portable Barnstar ausgedrückt, siehe Sailko#Wikilove.