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Portugal

Das portugiesische Urheberrecht erlaubt die Nutzung von Werken, die dauerhaft an öffentlichen Orten installiert sind. Als Beispiele für solche Werke nennt das Gesetz ausdrücklich Gebäude und Skulpturen (§75(2)q). Unter „Nutzung“ versteht man das Fotografieren eines solchen Werkes und dessen Veröffentlichung (§68). Nach dem Berner Drei-Stufen-Test dürfen die erlaubten Nutzungen jedoch weder im Widerspruch zu einer normalen Verwertung des Werks stehen noch die berechtigten Interessen des Rechteinhabers unangemessen beeinträchtigen (§75(4)).

Es ist außerdem ausnahmslos erforderlich, den Namen des Autors anzugeben („wo immer möglich“, gemäß §76(a)).

Weitere Informationen befinden sich unter COM:CRT/Portugal#Freedom of panorama.

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