Category:Zusammenschluss der Gemeinden Schönheide, Schönheiderhammer und Neuheide
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Die Gemeinden Schönheide, Schönheiderhammer und Neuheide wurden durch ein Gesetz, das der Sächsische Landtag am 29. April 1949 einstimmig beschloss, mit Wirkung vom 1. Juli 1948 ( ! ) zusammengeschlossen. Das Gesetz hat die Bezeichnung Gesetz über den Zusammenschluß der Gemeinden Schönheide, Schönheiderhammer und Neuheide (Kreis Aue). Die bisherige Gemeinde Schönheiderhammer trug nach diesem Gesetz die neue Bezeichnung Gemeinde Schönheide, Ortsteil Schönheiderhammer. Die bisherige Gemeinde Neuheide trug nach diesem Gesetz die neue Bezeichnung Gemeinde Schönheide, Ortsteil Neuheide
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