Category:Travemünder Winkel
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Geschichte
[edit]Die Jahrhunderte unter geistlicher Herrschaft begünstigten im Travemünder Winkel die Anlage großer, über Generationen im Familienbesitz vererbter Höfe (Hufner). Historisch gesehen wurde der Travemünder Winkel seit dem Mittelalter administrativ und besitzrechtlich vom Lübecker Domkapitel ("DK") einerseits und vom St-Johannis-Jungfrauen-Kloster Lübeck ("JJK") andererseits kontrolliert:
Lübecker Domkapitel
Zum Ende des 18. Jahrhunderts herrschten Zwist und Unstimmigkeit zwischen dem Domkapitel und seinen Untertanen in den dazugehörigen Dörfern. Das Domkapitel forderte ständig höhere Abgaben und Dienste von seinen Untertanen, was in einer Beschwerde vor dem Reichskammergericht mündete. Gemäß Kapitels-Vergleich vom 21. Oktober 1793 werden die von den Untertanen zu erbringenden Abgaben und Dienste genau erfasst und eine Erhöhung derselben für die Zukunft ausgeschlossen. Jeder Hauswirt hat erstmals das Recht, seine Hufe jederzeit zu verkaufen oder zu verpfänden. Die Kapitelsdörfer zahlen für die Befreiung von allen Naturalabgaben und Diensten jedoch 10 Reichstaler je Hufe im Jahr. Somit erlangten die Hufenbesitzer erstmals volles Eigentum an den Äckern und Wiesen. Mit der Säkularisation des Hochstiftes Lübeck durch den Reichsdeputationshauptschluss 1803 wurde das Stiftsgebiet als Fürstentum Lübeck in ein erbliches weltliches Fürstentum mit Eutin als Residenz umgewandelt und den Herzögen von Oldenburg als Ausgleich für den Verlust des Weser-Zolls zugesprochen. Der im Travemünder Winkel gelegene Besitz wurde geteilt: die Kapitelsdörfer Ivendorf, Brodten, Teutendorf, Gneversdorf und der Hof Dänischburg gingen an die Stadt Lübeck, während Wilmsdorf, Warnsdorf, Häven und Niendorf an Eutin fielen.
St-Johannis-Jungfrauen-Kloster zu Lübeck bzw. nach 1667 die Freie Hansestadt Lübeck
Die zum St-Johannis-Jungfrauen-Kloster gehörigen Dörfer waren die sogenannten Stiftsdörfer: Dummersdorf, Herrenwik, Kückenitz, Pöppendorf, Siems, Rönnau, Waldhusen und die Hälfte von Teutendorf.
Mit der Lübecker Kirchenordnung hatte sich 1531 die Reformation in Lübeck durchgesetzt. Nur das Johannis-Jungfrauen-Kloster unter seiner Äbtissin Adelheid Brömse hatte sich dem widersetzt und sich nach deren Argumentationslinie über Jahrzehnte erfolgreich unter den Schutz der Reichsunmittelbarkeit gestellt. Erst nach dem Scheitern eines 4-jährigen Prozesses 1667 vor dem Reichskammergericht erkannte das Kloster die Hoheit des Lübecker Rates über seine Ländereien an. Das nunmehr evangelische Damenstift blieb jedoch besitzrechtlich Eigentümerin der Dörfer, die Äbtissin hatte nicht nur Gerichtsbarkeit in den Stiftsdörfern inne, sondern genehmigte auch die Hufenstellenübertragungen auf die nächste Generation. Erst um 1815 ging die Gerichtsbarkeit auf den von der Lübecker Kämmerei eingesetzten Vogt bzw. Stadthauptmann über.
Die Stiftsdörfer hatten jährliche Abgaben und Leistungen je nach Größe der Hufenstelle an das Kloster zu erbringen. Die Naturalleistungen wurden über die Jahrhunderte in Zahlungen wie z. B. Kopfsteuer, Baugeld, Häuer-Geld, Schweine-Geld umgewandelt. Ab 1794 fingen einige Dörfer an (u. a. die im Travemünder Winkel), die Abgabe von Kopfsteuer und Baugeld zu verweigern. Nach Jahren konnte keine Einigung erzielt werden. Erst mit dem Senatsbeschluss im April 1805 wurde das Kloster angehalten, Vergleiche mit den Dörfern zu suchen. Mit den Winkeldörfern gelang dies erst am 3. Februar 1815. Die jahrhundertealte Klausel "Land und Sand dem Kloster vorbehaltlich" fiel in den Hausbriefen nun weg. Die Hufstellenbesitzer hatten von nun an völliges Eigentumsrecht an ihren Hufen. Dafür zahlen sie dem Kloster eine jährliche Abgabe. Im Gegenzug für die Übertragung des Eigentums erhielten die Dörfer ein Schuld- und Pfandprotokoll.
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B
G
- Gneversdorf (4 F)
H
- Hermannshöhe (12 F)
- Hof Ehlers, Teutendorf (5 F)
- Hof Kahrstedt (3 F)
- Hof Ruesch, Teutendorf (2 F)
- Hof Werner, Brodten (3 F)
I
- Ivendorfer Landstraße 62 (2 F)
S
- Scheune aus Wilmsdorf (7 F)
T
W
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