File talk:Gesetzgebungsverfahren (Deutschland).svg

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Die schematische Darstellung des Gesetzgebungsverfahrens ist nicht ganz korrekt. Dort geht im Vermittlungsverfahren das gefundene Vermittlungsergebnis nach dem Vermittlungsausschuss an den Bundestag zurück. Lehnt der Bundestag den Änderungsvorschlag ab, dann gehen zwei Pfeile direkt nach unten, so dass es aussieht, als ob damit das Gesetzgebungsverfahren gescheitert und damit beendet wäre. Das ist aber nicht der Fall. Wenn der Bundestag den Änderungsvorschlag des Vermittlungsausschusses ablehnt, geht der unverändert gebliebene Gesetzentwurf in jedem Fall in den Bundesrat. Bei "einfachen" Gesetzen kann der Bundesrat dann immer noch Einspruch einlegen, der allerdings mit gleicher Mehrheit durch den Bundestag überstimmt werden kann, oder er kann bei qualifizierten Gesetzentwürfen seine Zustimmung verweigern mit der Folge, dass dann der Gesetzentwurf gescheitert wäre. Der senkrechte Pfeil vom Bundestag (Art. 77 II S5) nach unten muss daher entfernt werden. Man sollte eine andere Grafik verwenden, siehe z. B. http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2006/bilanz/gesetzgebung_download.pdf -> Seite 2.

Dazu ergänzend: Der schwarze Pfeil(also für NICHT-Zustimmungspflichtige Gesetze) müsste lediglich an der hier oben beschriebenen Stelle nach links abgebogen werden, d.h. in Richtung Bundesrat zusammen mit dem Pfeil "zugestimmt". Allgemein gilt für Änderungsvorschläge gemäß Art. 77 Abs. 2 GG(hier letzter Satz), dass über im sogeannnten Vermittlungsausschuss gefasste Gesetzes-Änderungsvorschläge "der Bundestag erneut Beschluss zu fassen" hat. --84.132.97.247 14:30, 15 November 2012 (UTC)[reply]