File:Praktische Korrespondenz des Kaufmanns 1914-024.jpg

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Description
Deutsch: Buch: Praktische Korrespondenz des Kaufmanns. Ein Handbuch der gesamten deutschen Handelskorrespondenz für den Selbstunterricht. Verlag Reinhold Wichert, Berlin, 1914; mit verschiedenen Briefmustern
Date
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Author Wilhelm Heinrich; Rudolf Bode


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TEXT
Kreis gehören auch noch: Postkarten, Drucksachen, Warenproben und Geschäfts Papiere, und auch diese, die Warenproben vielleicht ausgenommen, rechnen ja noch mit zum schriftlichen Verkehr.
Bezüglich der Postkarten ist zu bemerken, daß der Name und die Adresse des Absenders auch durch aufgeklebte kleine Zettel bezeichnet werden können, daß es sonst aber nicht gestattet ist, den Postkarten irgendwelche Gegenstände beizufügen. Auch das Zusammenheften zweier Karten ist nicht gestattet. Für diesen Zweck erhält man von der Post die Postkarte mit Antwort, deren beide Teile bei der Benutzung natürlich den Bestimmungen für die einfache Postkarte entsprechen müssen. Man darf die deutsche Antwortkarte auch nach Österreich-Ungarn benutzen. Dasselbe ist der Fall mit der ausschließlich für das Ausland bestimmten Weltpostkarte mit Antwort, deren deutsche Postmarke in jedem Lande, welches zu dem Weltpostverein respektiert wird. Rohrpostkarten kosten 25 Pf. Porto.
Auch Drucksachen können in der Form der offenen Postkarte befördert werden, doch dürfen diese nicht die Aufschrift „Postkarte“ tragen, sondern müssen auf der Vorderseite ausdrücklich als „Drucksache“ bezeichnet sein.
Als Drucksachen, welche einem billigeren Portosatz unterliegen, sind anzusehen: alle durch Buchdruck, Kupferstich, Stahlstich, Holzschnitt, Lithographie, Metallographie, Hektographie, Photographie oder ein anderes derartiges mechanisches Verfahren hergestellte, nicht aber die durch die Kopierpresse oder die Schreibmaschine erzeugten Schriftstücke, letztere nur dann, wenn sie auf lithographischem oder hektographischem Wege hergestellte Vervielfältigungen derselben sind. Es dürfen den Drucksachen aber keine geschriebenen Zusätze oder Änderungen am Inhalt oder Briefe oder irgendwelche Mitteilungen, welche die Eigenschaft einer eigentlichen Korrespondenz haben, hinzufügt werden. Wohl aber dürfen Einzelheiten im Text angestrichen werden, um die Aufmerksamkeit darauf zu lenken. Drucksachen unterliegen dem Frankozwang.
Die Verpackung von Drucksachen kann sehr verschiedenartig ausgeführt werden: unter Streifband, in offenem Kuvert, auf einer Rolle, zwischen Papptafeln, zusammengelegt oder geschnürt, aber stets so, daß die Natur der Sendung leicht zu erkennen ist und kontrolliert werden kann. Das Meistgewicht einer Drucksache beträgt im Deutschen Reich und Österreich-Ungarn 1 Kilogramm, in den übrigen Ländern 2 Kilogramm.

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