File:Geschichte der Philosophie by Albert Schwegler 124.jpg

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Deutsch: Buch: Geschichte der Philosophie im Umriß. Ein Leitfaden zur Übersicht. Neue Ausgabe, durchgesehen und ergänzt von Jakob Stern (Reclams Universal-Bibliothek. Band 2541/2545), Leipzig: Reclam, o. J. [1889].
Date
Source Geschichte der Philosophie im Umriß
Author Albert Schwegler (1819 - 1857)


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TEXT


(Geschichte der Philosophie)
(Plato)
124
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gegeben: der Staat ist ihm nur eine große Erziehung-- j I anstatt, eine Familie im Großen. Sogar die lyrische U I Dichtkunst will Plato nur unter der Aufsicht von Richtern I I ausgeübt wissen. Epische und dramatische Dichtkunst, selbst I Homer und Hefiod, sollen aus dem Staate verbannt werden, U die eine, weil sie die Gemüter ausregt und verführt, die andere, U ! weil sie unwürdige Vorstellungen von den Göttern verbreitet. D Mit gleichem Rigorismus verfährt der platonische Staat gegen U ! physische Entartungen: schlechtgeborene oder kranke Kinder sollen ausgestoßen, Kranke nicht emährt und gepflegt werden. — Wir finden hier den Hauptgegensatz der antiken Naturstaaten gegen die modemen Rechtsstaaten. Plato hat das Wissen, Wollen und Beschließen des Individuums nicht anerkannt, und doch hat das Individuum ein Recht, dies zu fordern. Beide Seiten, den allgemeinen Zweck und die partikularen Zwecke des Einzelnen zu versöhnen, zur möglichsten Omnipotenz des Staats die möglichst große Freiheit des bewußten Einzelwillens zu gesellen, war die dem modernen Staat vorbe- haltene Aufgabe. Die politischen Institutionen des platonischen Staats sind entschieden aristokratisch. Im Widerwillen gegen die Ausschweifungen der athenischen Demokratie ausgewachsen, zieht Plato das unbeschränkte Königtum allen andern Verfassungen vor, aber ein solches, an dessen Spitze ein vollkommener Herrscher, ein vollendeter Philosoph stehen soll. Bekannt ist der platonische Satz, daß nur, wenn die Philosophen Herrscher würden, oder die gegenwärtigen Herrscher wahrhaft und gründlich philosophierten und Staatsgewalt und Philosophie vereinigten, dem Staat zu seinem Ziele verholfen werden könne (V. 473). Daß nur einer herrsche, scheint ihm darum gut, weil immer nur wenige der politischen Weisheit teilhaftig werden. Auf dieses Ideal eines vollkommenen Herrschers, ! der als belebtes Gesetz imstande sei, den Staat nach unbe- ! dingtem Wissen zu lenken, verzichtet Plato in der Schrift von !

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