File talk:Normannia Jena in Halbe.jpg

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Zum Persönlichkeitsrecht

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Erste Diskussion

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Wiederherstellung einess ursprünglich gelöschten Bilds: Zur Lizenzfrage und Frage des Persönlichkeitsrechts der abgebildeten Personen hier die Wiederherstellungsdidkussion:

Wiederherstellung von Normannia Jena in Halbe.jpg. Gelöscht nach dem Eintrag von ALE!: :Bild:Normannia Jena in Halbe.jpg Ich gehe mal davon aus, dass die Zustimmung der abgebildeten Personen nicht vorliegt. Wenn diese doch vorliegt, so bitte ich dies nachzutragen. Siehe auch: Persönlichkeitsrecht --ALE! ¿…? 12:44, 1. Sep 2005 (CEST) Nun, nicht jeder Rülpser eines Burschen sollte auch gleich für Aufregung sorgen. Da hat es ALE! wohl nicht gepaßt, daß Burschis auf einer Nazi-Demo mitlaufen und so will er wenigstens das böse Bild raushaben.

Das Bild unter CC-Lizenz [1]

KunstUrhG § 23 -

(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.
Frage: Kann ich Personen auf Karnevalsumzügen oder Demonstrationen beliebig fotografieren und die Bilder veröffentlichen?
Antwort: Nein, nicht beliebig. Zwar können Personen auf solchen Versammlungen und Aufzügen ohne Einwilligung fotografiert und die Aufnahmen veröffentlicht werden. Dies aber nur, wenn das Foto die abgebildete Person(en) im Umfeld der Veranstaltung zeigt. Portraitartige Aufnahmen von Personen sind jedoch unzulässig. Ausnahme: Die abgebildete Person ist für die Veranstaltung besonders prägend. Und stets sind die berechtigten Interessen der abgebildeten Person zu berücksichtigen. Die Nahaufnahme eines betrunkenen und sich gerade übergebenden Karnevalisten wird daher wohl unzulässig sein. [2]
Die beiden Herren haben auf einer öffentlichen Versammlung teilgenommen. Das Foto zeigt sie im Umfeld der Veranstaltung. Die beiden abgebildeten Personen sind für die Veranstaltung besonders prägend, da sie unter den ganzen Glatzen und Neonazis im Pseudo-Autonomen-Look beispielhaft für die dritte Gruppe der TeilnehmerInnen stehen, Burschenschaftler in Couleur.
Und noch ein besonderer Fund: AUSGEWÄHLTE RECHTLICHE ASPEKTE DER ERSTELLUNG VON BEITRÄGEN FÜR WIKIPEDIA. Eine kurze Darstellung der bestehenden Probleme in Frage-/Antwortform. JBB Rechtsanwälte, Dr. Till Jaeger, München, Dr. Carsten Schulz, München. März 2005. [3]
Bilder von Versammlungen und Demonstrationen sind ohne Einwilligung der darauf abgebildeten Personen zulässig, es dürfen jedoch ohne ein besonderes Informationsinteresse einzelne Teilnehmer nicht in Großaufnahmen bloßgestellt werden.
Sie werden nicht in Großaufnahme "bloßgestellt", sondern es geht darum, die Aufschrift auf dem von ihnen getragenen Kranz "Normannia Jena ..." noch zu entziffern.
Also bitte wiederherstellen und wieder in den Artikel einfügen !!!! Aufklärer 12:31, 21. Sep 2005 (CEST)
Ergänzung: [4]. Bild 4 - "Blick auf die Hauptstraße." - die beiden Herren in der Reihe der Kranzträger (vierter und siebenter von links) und Bild 7 - "Vor dem Waldfriedhof" - in vorderster Reihe am rechten Bildrand. Als Beleg dafür, dass sie für die Veranstaltung "besonders prägend" waren. Aufklärer 12:44, 21. Sep 2005 (CEST)
Vergessen wir mal das Motiv: Wie kommst du darauf, dass wir die Bilder verwenden dürfen? Auf http://de.indymedia.org/static/faq.shtml#druck steht nur was von nichtkommerzieller Verwendung, was 2005 (CEST)in de.wp nicht zugelassen ist! --Flominator 12:53, 21. Sep 2005 (CEST)
Ich frage jetzt mal die Urheber per Mail an. Aufklärer 13:10, 21. Sep
Anfrage bei www.krasse-zeiten.org wegen der Rechtslage und der Verwendung in der Wikipedia und die prompte Antwort:
Ein Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht ist natürlich unsinnig, das wurde in der o.g. Debatte ja bereits ausgeführt. Es handelt sich um einen öffentlichen Aufzug, als Kranzträger haben sie sich selbst in besonderer Weise in dieser Demonstration hervorgehoben, so dass eine Ablichtung und Veröffentlichung ganz selbstredend im öffentlichen Interesse ist und durch deutsche Gesetze gedeckt ist.
> Wenn ihr euch bereit erklären würdet, dass das Bild in
> die deutsche Wikipedia eingestellt wird mit
> Bildbeschreibung und Angabe des Urhebers, und es auch
> für kommerzielle Nutzung zulassen würdet, so würde uns
> das sehr helfen.
Okay, hiermit geben wir die Erlaubnis, das o.g. Foto in die deutsche Wikipedia einzustellen und es in diesem Zusammenhang auch ggf. kommerziell zu nutzen.
Damit hätten sich ja wohl beide Fragen geklärt. Ich bitte noch einmal darum, das Bild wiederherzustellen und wieder in den Artikel einzustellen. Aufklärer 19:02, 21. Sep 2005 (CEST)
Bilder lassen sich leider technisch nicht wiederherstellen. Wenn du es aber nochmal hochlädst, dann passt das, denke ich. --Flominator 10:45, 26. Sep 2005 (CEST)

Zweite Diskussion

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Template:Wiederherstellen

§ 23 Absatz 1 KunstUrhG - Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen

Am 25. Aug. 2007 löschte Ralf Roletschek das Bild:Normannia Jena in Halbe.jpg mit der Begründung "Recht am eigenen Bild": Wikipedia:Löschkandidaten/Bilder/21._August_2007#Bild:Normannia_Jena_in_Halbe.jpg.

Da ich die Entscheidung für falsch bzw. zumindest für diskussionswürdig hielt, habe ich mich an den löschenden Admin ( http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Benutzer_Diskussion:Ralf_Roletschek&oldid=36108538 ) und an Benutzer:Chaddy ( (http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Benutzer_Diskussion:Chaddy&oldid=36108478 ) gewandt, auf dessen Begründung Ralf bei seiner Löschung zurückgriff. Beide verwiesen mich an die Löschprüfung, wobei ich mittlerweile der Meinung bin, dass das Problem ein allgemeineres ist und vermutlich generell - dann aber an anderer Stelle - geklärt werden sollte.

Allgemein geht es um das Recht am eigenen Bild, das für Deutschland im § 22 Satz 1 Kunsturheberrechtsgesetz (KUG/KunstUrhG) geregelt ist und die im folgenden § 23 geregelten Ausnahmen. Allgemein bekannt ist, dass das Recht am eigenen Bild laut § 23 Absatz 1KunstUrhG für „Personen der Zeitgeschichte“ eingeschränkt ist (siehe Recht_am_eigenen_Bild#Personen_der_Zeitgeschichte). Darauf wird in den Diskussionen auch immer wieder zu Recht hingewiesen. Leider wird dabei allerdings oft übersehen, dass der im Absatz 1 Punkt 1 geregelten Ausnahme noch drei weitere folgen. Punkt 2, der Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen von der nach § 22 erforderliche Einwilligung ausnimmt, wird immer mal wieder noch bemüht. Offenbar reicht die Zeit aber nicht bis zum Lesen von Punkt 3:

(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben; ...
(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.

Obwohl in der Löschdiskussion mehrfach auf § 23 Absatz 1 Punkt KunstUrhG verwiesen wurde, erfolgte die Löschung mit der Begründung "keine Person der Zeitgeschichte" (§ 23 (1) 1.) ("So lange sie keine Personen der Zeitgeschichte sind, haben sie ein Recht an ihrem eigenen Bild."). Diese Begründung ohne irgendeine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem angesprochenen und meines Erachtens hier einschlägigen Punkt ist absurd, da das eine weitere Ausnahme zum Recht am eigenen Bild regelnde Gesetz schlichtweg ignoriert wurde.

In einer themenverwandten Diskussion unter Wikipedia:Urheberrechtsfragen#Person_der_Zeitgeschichte.3F wurde kürzlich von Benutzer:Bobo11 die Frage im Zusammenhang mit § 23 KunstUrhG auf den Punkt gebracht:

Hier ist es also immer wichtig in welchem Zusammenhang zwischen Auftritt in der Öffentlichkeit des Abgebildeten und die Verwendung des Fotos steht. Der Auftrittsort muss klar von der Abgebildeten Person als öffentlicher Auftritt gewählt worden sein. Die Frage laute in dem Fall; hat sich die Person selber ins "Rampenlicht" gestellt, und hat somit die öffentliche Veranstaltung geprägt? Nur wenn diese Frage mit Ja beantwortet werden kann, ist das Recht am eigenen Bild nicht verletzt.

Ich hatte bereits in der Diskussion unter Wikipedia:Löschkandidaten/Bilder/21. August 2007 ausführlich dargelegt, warum die Frage in diesem Falle eindeutig mit ja beantwortet werden muss. Die beiden Herren haben sich in Coleur und mit einem Kranz, der den Namen ihrer Burschenschaft trägt, an einer öffentlichen Demonstration mit Kranzniederlegung beteiligt - und damit den Auftrittsort klar als öffentlichen Auftritt gewählt. Das geht neben dem gelöschten Bild auch eindeutig aus weiteren Bildern der Serie ( http://de.indymedia.org/2004/11/98852.shtml ) hervor:

http://media.de.indymedia.org/images/2004/11/98856.jpg - in der dritten Reihe der Kranzträger (links) und damit in einer nervorgehobenen Position
http://media.de.indymedia.org/images/2004/11/98859.jpg - in der ersten Reihe rechts.

Wenn das kein selbst gewählter öffentlicher Auftritt mehr ist, was dann? Die sind nicht mal eben zufällig bei einer Demonstration geknipst worden, sondern suchten als Vertreter ihrer Burschenschaft die Öffentlichkeit - siehe Coleur und Kranz.

Ich bin mir darüber im klaren, das die genannte Ausnahme keinen Freibrief dafür darstellen kann, von jeder Person, die sich auf einer Versammlung oder ähnlichem aufgehalten hat, ein Porträtfoto zu veröffentlichen. Die Ausnahme gilt aber insbesondere bei Personen, die sich aus der Masse der TeilnehmerInnen herausgehoben haben, so z.B. Anmelder und Versammlungsleiterin, Redner und Ordnerinnen sowie Träger von Transparenten, besonders dem Fronttransparent, Fahnen, Fackeln und Kränzen (sic!), und damit das Bild der Versammlung in besonderer Weise prägten. Andernfalls wäre ein Bildberichterstattung über politische Demonstrationen ja kaum mehr möglich, wenn beispielsweise das Fronttransparent mit dem Motto des Aufzuges mit Verweis auf das Recht am eigenen Bild der TrägerInnen nicht mehr abgebildet werden könnte. Daher hatte ich länger dargelegt, warum die beiden Herren mit ihrem Kranz einen prägenden Charakter für die Veranstaltung hatten (siehe ebd.).

Unverständlich ist mir daher die abschliessenden "Bitte" ChaDDys: Und bitte nutzt für off-topic-Diskussionen in Zukunft eine andere Seite, ja?. Es ist in einem solchen Falle immer eine Abwägung zu treffen, ob das Interesse der Personen oder das Interesse der Öffentlichkeit auf Information höher zu bewerten ist. Aus diesem Grunde wurde von mir - zugegeben etwas breiter - auf die Einschätzung der Burschenschaft Normannia Jena eingegangen, um die Relevanz des Bildes für den Artikelgegenstand und das öffentliche Interesse - immerhin z.B. Gegenstand einer Anfrage im Thüringer Landtag - hinzuweisen. Das als "off topic" beiseite zu schieben, ist entweder besonders dreist oder zeigt weitgehende Unkenntnis der öffentlichen Debatte.

Kurz noch zur Löschbegründung von Rabe!, der von einem "hohe(n) Grad von Desinformation" spricht. Da geht es um wesentlichen um die guten Burschenschafter, deren ehrenvolle Absichten und langen Traditionen von einer "Gruppe verkleideter Rechtsradikaler" so arg beschmutzt wird. Mal ganz abgesehen von meiner Privatmeinung zu Burschenschaften insgesamt möchte ich darauf hinweisen, dass das Bild eben nicht in dem Artikel zu Burschenschaften im Allgemeinen oder sonstwo stellvertretend für Burschenschaften - und damit potentiell sogar mit der Möglichkeit der Fehlinterpretation oder Verallgemeinerung -, sondern einzig und allein im Artikel zur Burschenschaft Normannia Jena stand. Und zwar genau neben dem Satz, der das selbe aussagt wie das Bild, wodurch sich beide gegenseitig bestätigen und eine Einheit bilden. Dies wiederum ist nicht irgendeine Behauptung, sondern wie gezeigt eindeutig belegbar. Wer wird hier also "veralbert"? ALE! wiederum macht sich leider nicht mal die Mühe, den Artikel zur Normannia zu lesen, sondern behauptet, "dass die B! Normania einen Anspruch hat dieses Bild wg. übler Nachrede entfernen zu lassen." Dabei sind weit vor der Entstehung des Bildes andere Personen als die Abgebildeten auf starken öffentlichen Druck hin aus der Burschenschaft Jenensia zu Jena ausgeschieden. Die Normannia, die ihren Sitz in der Jenaer NPD-Zentrale hat, steht voll hinter den beiden jungen Männern. In einem Artikel in der Jenaer Studierendenzeitschrift Akrützel - laut Wikipedia immerhin eine der auflagenstärksten und ältesten Studentenzeitungen der Bundesrepublik Deutschland - über die Burschenschaft Normannia in der Ausgabe 226 (Seite 3) unter http://www.uni-jena.de/akruetzel/akruetzel226.pdf wird eben jenes Bild (unter der Nennung von Wikipedia als Quelle) verwendet und die beiden jungen Männer werden sogar namentlich genannt. Fragt man Freund google, erfährt man, dass einer der beiden sogar der Pressesprecher der Burschenschaft Normannia Quelle )Jena war oder ist. Das würde die Bedeutung des Auftritt des Abgebildeten in der Öffentlichkeit sogar noch einmal erhöhen, weil er wohl gleichzeitig als offizieller Repräsentant seiner Burschenschaft handelte.

Ich bitte daher um eine Wiederherstellung oder doch zumindest um eine Begründung der Löschung unter Kenntnisnahme der einschlägigen Gesetze ( § 23 Absatz 1.3 KunstUrhG) und der vorausgegangenen Löschdiskussion.

Beste Grüße! --Aufklärer 19:10, 2. Sep. 2007 (CEST)

Du redest an der Sache vorbei. Es geht hier um die formalen, die rechtlichen Aspekte. --Hartmut Banske 20:05, 2. Sep. 2007 (CEST)
wenn kooperierte in ihrer tracht auf einer gedenkdemonstartion einen kranz für ss soldaten niederlegen, dann gibt es hier wohl keine frage, das a) die löschentscheidung faslch war und b) dies ein wie schon oben ausgeführt nach absatz 3 gültiges abbilden von personen im rahmen dieser veranstaltung, noch dazu als kranzträger, ist. schnell wiederherstellen (nachtrag) Bunnyfrosch 21:52, 2. Sep. 2007 (CEST)
Ein Freund von mir, Berufsfotograf, hat bei einer Wahlkampfveranstaltung einen Redner fotografiert, das Bild erschien in der Tagespresse. Der Redner hat wegen Recht am eigenen Bild geklagt und in 2 Instanzen gewonnen. Ich halte die Löschentscheidung weiter für richtig und werde sie nicht revidieren. Wenn, dann soll das ein anderer Admin machen. --RalfRBIENE braucht Hilfe 21:25, 2. Sep. 2007 (CEST)
Das glaube ich ohne Urteil nicht, waren da besondere Umstände im Spiel? (Hat der Redner auf dem Bild in der Nase gebohrt oder sowas) das geht ja weit über das Caroline Urteil hinaus. --A-4-E 23:28, 2. Sep. 2007 (CEST)
ist das so eine übliche Rechtsprechung? Als kompletter Nichtanwalt finde ich die o.g. Interpretation des Paragrafen nicht uneinleuchtend. Rbrausse (Diskussion Bewertung) 21:56, 2. Sep. 2007 (CEST)

hier ist nicht eine person abgebildet, und auch in deinem beispiel müßte man, so wie die gerichte den einzelfall betrachten, dennoch sind hier mehr als 3 personen dargestellt, im mittelpunkt steht die kranzniederlegung, was daran fragwürdig/juristisch strittig sein soll, ist mir nach wievor unklar und von dir nirgends dargestellt! außer du willst 4-5 personen die allesamt gut erkennbar sind ein recht am eigenen bild zu sprechen, was völliger nonsens wäre. Bunnyfrosch 21:59, 2. Sep. 2007 (CEST)

Der Paragraf greift nur, wenn das Bild auch im Zusammenhang mit dem Ereignis dargestellt wird. -- ChaDDy 22:14, 2. Sep. 2007 (CEST)
Steht wo? Und ein Zusammenhang ist ja gegeben, wenn im Verbindungsartikel die Teilnahme an Naziveranstaltungen erwähnt wird.--A-4-E 23:25, 2. Sep. 2007 (CEST)
Die Wikipedia unterliegt nicht dem Presserecht, weil die Fotos separat abrufbar sind und damit der Zusammenhang nicht mehr gegeben ist. Alle Fotos von hier sind frei für jeden Zweck nutzbar und veränderbar, auch ohne jeden Bezug zu einem oder mehreren Artikeln. --RalfRBIENE braucht Hilfe 01:31, 3. Sep. 2007 (CEST)
Deshalb sind Bildzitate und fair use auch richtlinienwidrig (dair use auf en auch, aber die wollen´s ja unbedingt...). -- ChaDDy 05:19, 3. Sep. 2007 (CEST)
Auf der Suche nach einschlägigen Gerichtsurteilen stiess ich unter anderem auf http://www.law-blog.de/251/fotorecht-teil-12-beiwerk-versammlungen-und-hohere-zwecke-der-kunstg, ::::: Ja, es ist ein Blog, aber die AutorInnen sind immerhin Rechtsanwälte:
06.02.06 - Fotorecht Teil 12: Beiwerk, Versammlungen und höhere Zwecke der Kunst
Wer an öffentlichen Veranstaltungen teilnimmt, der muss damit rechnen, dass diese fotografiert werden und die Teilnehmer anbei gleich mit. Dabei wird der im Gesetz verwendete Begriff der „Versammlungen und Aufzüge“ recht weit verstanden. Es unterfallen ihm Menschenansammlungen, deren Teilnehmer den kollektiven Willen haben, etwas gemeinsam zu tun.
Abgebildet werden muss aber die Veranstaltung als solche. Dabei ist aber nicht immer die Totale zu wählen. Auch die Abbildung von Teilen der Veranstaltung (bei denen dann natürlich Personen größer und besser erfasst werden) ist möglich, wenn insgesamt der Charakter der Veranstaltung eingefangen wird.
Hier wird vielfach vertreten, solche Abbildungen seien zulässig, wenn sie einen repräsentativen Eindruck von der Veranstaltung vermitteln, jedenfalls – so manche Stimmen einschränkend – wenn die abgebildeten Personen sich besonders exponieren.
Zum Charakter einer Kundgebung mit Kranzniederlegung gehört es nun einmal, das (meist) zwei Personen links und rechts einen Kranz mit Aufschrift tragen, um ihn später niederzulegen. Durch ihren Auftritt in Coleur haben sich die beiden Personen besonders exponiert. Aufklärer 18:47, 3. Sep. 2007 (CEST)
Es geht doch hierbei gar nicht um das Presserecht, sondern um die Frage, warum nach Meinung der LöschbefürworterInnen die Veröffentlichung des Bildes nicht durch den nun mehrfach genannten § 23 Absatz 1.3 KunstUrhG gedeckt sein soll. Für die erwähnten Urteile würde ich gern die näheren Umstände und die Urteilsbegründungen selbst kennen (Aktenzeichen etc.). Anderenfalls stelle ich zwei befreundete Fotografen in den Raum, bei denen eine Klage mit dem Verweis auf ebenjenes Gesetz abgeschmettert wurde. Aufklärer 18:54, 3. Sep. 2007 (CEST)
Weil GFDL und cc-by-sa und erst Recht gemeinfreie Bilder Änderungen erlauben. So ist es möglich, die Bilder soweit zu beschneiden, daß ein Porträt übrigbleibt. --RalfRBIENE braucht Hilfe 20:28, 3. Sep. 2007 (CEST)
Ja und? Das ist aber dann doch das Problem dessen, der das tut, und nicht desjenigen, der das ursprüngliche Bild hoch geladen hat. Es kann doch nicht Aufgabe der Wikipedia sein, die Weiternutzer von ihrer eigenen Dummheit zu schützen. Wir sichern doch eigentlich nur eine Freiheit des Bildes bezüglich der Urheberrechte zu.--A-4-E 21:36, 3. Sep. 2007 (CEST)

Ich hatte das Bild auch schon mal gelöscht. Das wurde sehr lange diskutiert, am Ende waren sich alle einig das während Demonstrationen kein Recht am eigenen Bild gilt. Das hat damals sogar Histo bestätigt. Bitte wiederherstellen. --Ixitixel 22:07, 3. Sep. 2007 (CEST)

Ich nicht - dann soll das wer anders machen --RalfRBIENE braucht Hilfe 02:42, 4. Sep. 2007 (CEST)
So ist es möglich, die Bilder soweit zu beschneiden, daß ein Porträt übrigbleibt. Was ist denn das für eine Löschbegründung? Das ist prinzipiell bei fast jedem Bild möglich, auf dem Personen drauf sind, z.B. auf Bildern mit Personen als "Beiwerk", mit Personen neben Personen der Zeitgeschichte ... . Man könnte auch anderweitig Schindluder mit Bildern treiben, z.B. Politikern Hakenkreuzbinden anmalen (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen), die ausgeschnittenen Köpfe auf andere Körper montieren (verschiedene Straftatbestände wie Verleumdung u.a.).... Der Phantasie sind keine Grenzen gesetzt. Um all dies zu verhindern, sollten wir mal anfangen, alle Bilder hier zu löschen, bevor die noch jemand weiterbearbeitet. Aufklärer 18:36, 4. Sep. 2007 (CEST)
Weil GFDL und cc-by-sa und erst Recht gemeinfreie Bilder Änderungen erlauben. genau dies macht die wikipedia aus, so können auch artikel völlig verstümmelt und weiterverbreitet werden ... und wo ist das problem? und dein schmollen, daß du das bild nicht wieder herstellen möchtest, kann ich nicht wirklich nachvollziehen. dein einziges argument ist bisher du kennst einen fotografen der probleme hatte, doch sind hier wie bei jedem urteil und wie aufklärer schon genannt hat die konkreten umstände relevant. auf der anderen seite steht, das dieses bild bereits genutzt wurde (in einer der auflagenstärksten studentenzeitungen deutschlands (siehe oben)), das kunsturheber gesetz, und die ergebnisse einer vorausgegangenen löschdisko. wenn du dem argumentativ nix mehr entgegen halten klannst, dann wäre es nur fair das bild auch als bearbeitender admin wieder herzustellen. Bunnyfrosch 18:48, 4. Sep. 2007 (CEST)

Dann mach ich es halt zum zweiten mal. --Ixitixel 21:34, 4. Sep. 2007 (CEST)

Hurra! einen Lösch-war mit Ixi wollte ich schon immer mal führen ;) --RalfRBIENE braucht Hilfe 22:48, 4. Sep. 2007 (CEST)
Wenn die durch DÜP bemängelten Angaben nicht in spätestens 14 Tagen nachgetragen werden, wird das Bild erneut gelöscht. -- ChaDDy 23:06, 4. Sep. 2007 (CEST)

Jetzt hat es eine OTRS Freigabe weil ich den Urheber angeschrieben habe. Bleibt Also. --Ixitixel 21:11, 7. Sep. 2007 (CEST)

Natürlich ist das alles Käse. Auch § 23 I Nr. 3 erlaubt NUR die Abbildung von Veranstaltungen, NICHT jedoch von einzelnen Personen wie hier. Selbstversändlich geht es bei der hier gewählten Abbildung darum, den betreffenden Personen zu schaden. Die Aufschrift auf dem Kranz hätte man auch isoliert abbilden oder die Gesichter der Personen pixeln können. Nein, es geht nur darum, wikipedia zu mißbrauchen, um die Abgebildeten in der Öffentlichkeit bloßzustellen, weiter nichts. Auf diesem Porträtfoto ist ja nichtmal erkennbar, daß die Personen überhaupt auf einer Veranstaltung stehen. Es ist wirklich erschreckend zu sehen, wie sehr der Öffentliche Raum mit Linksextremisten durchsetzt ist. Bei Wikipedia führt ja kein Weg an einem linksextremen Zensor vorbei, die kontrollieren hier ja alles.