File talk:Epistula L pagina 12.jpg

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   Genehmigung der Statuten noch
   nicht erfolgt sei.
Herr Reichelt räth unserem Vorstand an,
   daß in diesem Falle die Hilfe der
   Justiz in Anspruch zu nehmen
   und Meißnern der Zutritt zu
   ferneren Aufführungen von uns
   zu verweigern sei,
schlägt auch vor,
   daß vielleicht von ihm , da er jetzt
   das Directorium actorum habe,
   eine Ehrenerklärung oder sonst
   eine von Meißnern zu gewäh-
   rende Satisfaction vermittelt
   würde oder es könnte dies auch
   direct vom Liederkranz zu Schnee-
   berg geschehen,
und macht unseren Vorstand darauf
aufmerksam,
   daß, wenn der hiesige Gesang-
   verein auf seinen gestellten An-
   trag beharrte, Hr. Meißner so-
   gar klagbar werden könnte und
   reüssiren dürfte,

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