File:Wappen-Homburg.svg

From Wikimedia Commons, the free media repository
Jump to navigation Jump to search

Original file(SVG file, nominally 564 × 682 pixels, file size: 15 KB)

Captions

Captions

Add a one-line explanation of what this file represents

Summary

[edit]
Description Stadtwappen_Homburg
Date
Source Kreisstadt_Homburg
Author Kreisstadt_Homburg

Stadtwappen In Silber auf grünem Hügel ein grüner Lindenbaum mit einundzwanzig Blättern (Farben: Grün-Weiß). B. v. 11. Oktober 1974 (Amtsbl. S. 839)

Unmittelbar nach dem Zusammenschluss am 1. Januar 1974 der früheren Gemeinden Einöd, Jägersburg, Kirrberg, Wörschweiler und der Stadt Homburg hat der Rat der neuen Gebietskörperschaften am 18. Januar 1974 beschlossen, das traditionelle Wappen zur Neuverleihung zu beantragen. Nach Stadtrechtsverleihungen in den Jahren 1330 und 1558 führte die Stadt zumindest seit 1699 in ihrem Siegel einen Baum. Eine offizielle Neuverleihung als Wappen erfolgte am 3. August 1842 durch König Ludwig von Bayern. Seit Anfang des Jahrhunderts wurde das Wappen in der jetzigen Darstellung, d. h. als Linde, geführt. Eine Deutung geht dahin, dass die Stadt früher „Homburg an der Linde“ benannt war.


Richtlinien für die Verwendung des Stadtwappens der Kreisstadt Homburg vom 03. Juni 1992

Das Wappen der Kreisstadt Homburg ist ein Hoheitszeichen und steht ausschließlich der städtischen Verwaltung zur Verfügung. Es ist durch Gesetzgebung und Rechtsprechung geschützt. Die Verwendung durch andere Stellen ist nur mit Genehmigung des Oberbürgermeisters zulässig. Hierfür gelten folgende Richtlinien: 1. Die Genehmigung zur Verwendung auf Fahnen zur vorübergehenden Beflaggung von Gebäuden und Grundstücken sowie zur vorübergehenden Ausschmückung von Gebäuden, Schaufenstern etc. bei besonderen Anlässen gilt hiermit als allgemein erteilt. 2. Zur Verwendung auf Geschäftspapieren, Vereinsfahnen und –abzeichen, Wimpel, Nadeln, Verkaufsartikeln, Sport- und Clubbekleidung u. dgl. kann die Genehmigung nur erteilt werden, wenn das Wappen in der Gesamtgestaltung so zurücktritt, dass der Anschein eines amtlichen Charakters nicht entstehen kann. 3. Die Verwendung des Stadtwappens ist unzulässig a. Für Werbezwecke b. Auf Briefbogen politischer Parteien c. Auf Siegeln und Stempeln von Firmen, Einzelpersonen, Vereinen und Verbänden d. Auf uniformähnlicher Bekleidung

Licensing

[edit]
Public domain
This file depicts the coat of arms of a German Körperschaft des öffentlichen Rechts (corporation governed by public law). According to § 5 Abs. 1 of the German Copyright law, official works like coats of arms are in the public domain. Note: The usage of coats of arms is governed by legal restrictions, independent of the copyright status of the depiction shown here.
Wappen Deutschlands
Wappen Deutschlands

File history

Click on a date/time to view the file as it appeared at that time.

Date/TimeThumbnailDimensionsUserComment
current08:28, 25 February 2008Thumbnail for version as of 08:28, 25 February 2008564 × 682 (15 KB)Homburg~commonswiki (talk | contribs){{Information |Description=Stadtwappen_Homburg |Source=Kreisstadt_Homburg |Date=25_02_2008 |Author=Kreisstadt_Homburg }} Stadtwappen In Silber auf grünem Hügel ein grüner Lindenbaum mit einundzwanzig Blättern (Farben: Grün-Weiß). B. v. 11. Oktober

There are no pages that use this file.