File:Praktische Korrespondenz des Kaufmanns 1914-253.jpg

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Deutsch: Buch: Praktische Korrespondenz des Kaufmanns. Ein Handbuch der gesamten deutschen Handelskorrespondenz für den Selbstunterricht. Verlag Reinhold Wichert, Berlin, 1914; mit verschiedenen Briefmustern
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Author Wilhelm Heinrich; Rudolf Bode


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TEXT


6. Benachrichtigung über ansgehiindigte Hhpothekendokmnente. An die Handels-und Gewerbebank Filiale München. Gegen Zahlung von 9660 Mark sind heute die von Herrn Brauereibesitzer Gabriel Sedlmeyer dort eingereichten Hypothekendokumente ausgehändigt worden. Berlin IV 64, den 17. Oktober 19 . . Handels- und Gewerbebank, ppa. Schröder. 7. Antrag des Verpfänders und Attest der Steuerbehörde betr. Spiritusbeleihungen. Berlin, den 17. Juli 19 . . Die Reichsbank-Hauptstelle in Stettin ersuche ich hierdurch, mir auf den nach untenstehender Bescheinigung des König!. Hauptzollamts zu Stettin unter dessen Mitverschluß im stäot. Schuppen H.I lagernden verbrauchsabgabepflichtigen inländischen Branntwein ein Lombarddarlehn von 500 Mark zu erteilen. Zu diesem Zwecke übertrage ich hiermit dem König!. Hauptzollamt bzw. den von diesem zu bezeichnenden Beamten für die Reichsbank-Hauptstelle in Stettin den Pfandbesitz an diesem, sowie an allem, demselben in dem gleichen Behältnis etwa noch hinzutretenden Branntwein. Eine Police (Bescheinigung) der „Hamburger" über die erfolgte Versicherung des Branntweins gegen Feuersgefahr füge ich bei. Friedrich Gebauer, Das Unterzeichnete König!. Hauptzollamt bescheinigt hiermit, daß laut Konto Nr. 763 des Niederlageregisters unter seinem Mitverschluß auf den Namen des Herrn Friedrich Gebauer in Berlin eine Menge von 2000, mit Buchstaben: Zweitausend Literprozenten verbrauchsabgabepflichtigen inländischen Branntweins lagert. An Verbrauchsabgabe haften auf demselben 60 Pf. und an Zuschlag 5 Pf. für das Liter reinen Alkohols. Eine Verpfändung dieses Branntweins an die Steuerbehörde für dieser zustehende Forderung ist nicht erfolgt. Dieser Branntwein ist durch die hierzu ermächtigten Beamten der König!. Steuerverwaltung mittels Übernahme des dem Verpfänder gehörigen Schlüssels zum Lagerräume, sowie durch An-

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