File:Praktische Korrespondenz des Kaufmanns 1914-250.jpg

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Deutsch: Buch: Praktische Korrespondenz des Kaufmanns. Ein Handbuch der gesamten deutschen Handelskorrespondenz für den Selbstunterricht. Verlag Reinhold Wichert, Berlin, 1914; mit verschiedenen Briefmustern
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Author Wilhelm Heinrich; Rudolf Bode


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TEXT


Gleichzeitig berechtige ich Sie, das Grundbuch oder die Grundbuchakten des obigen Grundstückes einzusehen. Erfüllungsort Berlin, Amtsgericht Berlin-Schöneberg. Ferdinand Heerbann. 2. Eine Bank teilt ihre Bestimmungen über dm Hypothekenzahlungsverkehr mit. Breslau, den 16. Juli 19 . . Herrn Regierungsbaumeisler und Architekt Kolbe Liegnitz. Aus Ihre Anfrage vom 14. Juni teilen wir Ihnen über den Hypothekenzahlungsverkehr unseres Instituts folgendes mit: 1. Die Bank nimmt Hypothekendokumente aller Art (Hypothekenbriefe, Abtretungserklärungen, Löschungsbewilligungen und überhaupt alle im Hypothekengeschäst vorkommenden Urkunden), die Zug um Zug gegen Zahlung an einen anderen ausgeliefert werden sollen, zu getreuer Hand entgegen, bewahrt sie bis zum Zahlungstage auf, gibt dem anderen Gelegenheit zur Prüfung der Dokumente und händigt chm dieselben am Zahlungstage gegen Empfang der Zahlung aus. Voraussetzung ist, daß die Zahlung durch Giroüberweisung zwischen zwei Kontoinhabern oder aus dem Giroguthaben eines Kontoinhabers oder zur Gutschrift auf das Girokonto eines Kontoinhabers erfolgt. 2. Der Zahlungsempfänger hat die Dokumente spätestens am siebenten Werktage vor dem Zahlungstermin der Bank zu übergeben. Die Dokumente sind in einem unverschlossenen, aber umschnürten Umschlag einzureichen, auf welchem s.) Zeichen und Nummer des Umschlags ausgefüllt wird durch die Bank; b)die Anzahl der darin enthaltenen Dokumente, c) der Name und Wohnort des Einlieferers, ck) der Name und Wohnort des Zahlers und Empfängers der Dokumente oder seines Bevollmächtigten, letzteren Falles unter Kenntlichmachung des Vollmachtverhältnisses, e) der Betrag der Zahlung, k) der Tag der Zahlung und Aushändigung der Dokumente, e) der Name und Wohnort des Zahlungsempfängers angegeben sind. In dem Umschlag muß sich ein Verzeichnis der darin enthaltenen Dokumente befinden, damit erforderlichenfalls die Richtigkeit des Inhalts geprüft werden kann. 3. über den Empfang der Dokumente wird dem Einlieferer von der Bank Quittung erteilt. 4. Die Bank übersendet dieselben ohne Verzug derjenigen Bankanstalt, in deren Bezirk der Empfänger wohnt und die mit ihr in Verbindung steht.

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