File:Praktische Korrespondenz des Kaufmanns 1914-152.jpg

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Deutsch: Buch: Praktische Korrespondenz des Kaufmanns. Ein Handbuch der gesamten deutschen Handelskorrespondenz für den Selbstunterricht. Verlag Reinhold Wichert, Berlin, 1914; mit verschiedenen Briefmustern
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Author Wilhelm Heinrich; Rudolf Bode


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TEXT


82. Sachverständiger hat Holzlieferung geprüft. Prenzlau, den 4. Februar 19 «, Herrn Karl Plessow Hier. Ich teile Ihnen mit, daß ich nach Ihrem Wunsch die fragliche Holzlieferung von einem Sachverständigen habe ausmesfen lassen. Den Befund habe ich mit schriftlich geben lassen, ebenso die Versicherung wegen Schwindens im Maß. Da sich das Gutachten mit Ihrer Erklärung nicht deckt, so nehme ich demzufolge Veranlassung, Ihre Rechnungen vom 31.12.19.. und 1. 2.19.. zu beanstanden. Anerkennen will ich dieselben, wenn die Summen, welche das Spaltholz betreffen, um ein Sechstel verringert werden. Das ist der Bruchteil, welcher sich beim Ausmeffen des Holzes ergeben hat. Gefällt Ihnen das nicht, so sehe ich einer Klage mit Ruhe entgegen, umsomehr, als ich im Besitze zweier eidesstattlicher Versicherungen bin, welche begutachten, daß Sie sich im Unrecht befinden« Achtungsvoll Walter Schmidt. 23. Uhrkettenfabrik rechtfertigt Preisaufschlag. Berlin, den 18. Oktober 19 . , Herrn Otto Lehne Kassel. Wir bestätigen Ihnen höflichst den Empfang Ihres Schreibens vom 14. er. Bezüglich der Preissteigerung verhält es sich genau so, wie Ihnen unterm 12. cr. geschildert, ünd wir emnehmen eben aus den in Ihrem geschätzten Aufträge vorgeschriebenen Notierungen, daß Sie unsere Heliosketten im Februar, März und April 19 . .vermutlich als Restlieferungen aus früheren Orders noch zu den alten Preisen (ohne Aufschlag) empfangen haben. Die zum Unterschiede erwähnten früheren Preise verstanden sich für Ketten von ganz anderer Qualität, was aus unseren Fakturen dadurch bewiesen Wird, daß den betr. Stücknummern der Bruchteil „iH" als Qualitätszeichen angefügt ist, während die gleichen Nummern für die analogen Muster in Helios mit endigen! Der Aufschlag, obgleich nominell vom 1. Januar 19 . . geltend, ist in einzelnen Fällen — aber nicht häufig — erst um kurze Zeit später regulär mit Mk. 1,20 pro Dutzend für Herrenketten und Mk. 0,60 für Damenketten in Anwendung gebracht worden! Dieser Aufschlag deckt in seiner Geringfügigkeit aber noch nicht die durch Erhöhung der Rohpreise und Steigerung der Arbeitslöhne hervorgerufenen geschäftlichen Mehrkosten. Sie dürfen unserer Versicherung glauben, daß es uns im vorliegenden Falle und speziell bei Ihnen absolut nicht darum zu tun ist, beliebig höhere

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