File:Praktische Korrespondenz des Kaufmanns 1914-027.jpg

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Deutsch: Buch: Praktische Korrespondenz des Kaufmanns. Ein Handbuch der gesamten deutschen Handelskorrespondenz für den Selbstunterricht. Verlag Reinhold Wichert, Berlin, 1914; mit verschiedenen Briefmustern
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Author Wilhelm Heinrich; Rudolf Bode


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TEXT


Briefe sind zwei von dem Postamt erhältliche, von dem Absender ordnungsmäßig auszufüllende und mit seiner Adresse zu versehende Zustellungsurkunden äußerlich beizufügen, von denen die eine als „Abschrift“ bezeichnet wird. In der Aufschrift des Briefes ist der Vermerk anzubringen: „Hierbei ein Formular zur Zustellungsurkunde nebst Abschrift“. Außerdem ist noch ein besonderer Vermerk erforderlich, wenn die Zustellung an einem bestimmten Tage oder an einem Sonntage oder allgemeinen Festtage erfolgen soll. Gelder oder Wertgegenstände dürfen solchen Briefen nicht beigefügt werden, auch sind Wertangabe, Nachnahme, Eilbestellung nicht zulässig.
Briefe mit Post-Zustellungsurkunde sind nur im Deutschen Reich zulässig. Sie können auch unfrankiert abgesendet werden. Im Frankofall hat der Absender zu entrichten: das Briefporto, die Zustellungsgebühr von 20 Pf. und das Briefporto bei der Rückkunft der Zustellungsurkunde, bei eingeschriebener Sendung auch noch die Einschreibgebühr von 20 Pf.
Eilbriefe heißen diejenigen Briefsendungen aller Art, welche nicht bis zu dem gewöhnlichen Rundgang der Briefträger liegen bleiben, sondern sofort bei ihrem Eintreffen auf dem Postamt durch einen besonderen Boten zu bestellen sind. Dies können sowohl gewöhnliche oder eingeschriebene Briefe wie auch Postkarten, Drucksachen, Warenproben und Geschäftspapiere sein. Wünscht der Absender diese schleunige Übermittlung seiner Sendung an den Empfänger, so hat er in der Adresse obenan den Vermerk zu setzen: „Durch Eilboten zu bestellen“. Will der Absender nicht nur das Briefporto, sondern auch die Eilbestellungsgebühr voraus bezahlen, so ist dies durch den weiteren Vermerk zu kennzeichnen: „Bote bezahlt“. Der Absender kann es außerdem auf dem Briefumschlag noch besonders bemerken, wenn er wünscht, daß die Bestellung seiner Sendung auch nachts (zwischen 10 Uhr nachts bis 6 Uhr früh) ausgeführt werden soll.
Die Eilbestellungsgebühr beträgt innerhalb des Weltpostvereins 25 Pf., vorausgesetzt, daß der Ort, wohin der Eilbrief gerichtet ist, eine Postanstalt hat. Wohnt der Adressat aber in einem Ort, der nicht mit einer Postanstalt versehen ist, so wird das Botengeld mit mindestens 60 Pf. von dem Absender im voraus erhoben; falls die erwachsenden Botenkosten sich höher stellen, so wird der Mehrbetrag von dem Empfänger eingezogen.
Endlich wollen wir noch die Nachnahme-Briefsendungen erwähnen, obwohl sie nicht mehr zu dem Kreise des eigentlichen schriftlichen Verkehrs gerechnet werden können.

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