File:Musteraufsätze 1913 von Theodor Paul - Seite 191.jpg

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Deutsch: Buchscan: Muster-Aufsätze, Theodor Paul, 1912. Neueste Sammlung von deutschen Muster-Aufsätzen nebst methodischer Anleitung zum Erlernen des Aufsatzschreibens ohne Lehrer. Herausgegeben unter Mitwirkung namhafter Fachleute von Theodor Paul. 1912. Verlag von Reinhold Wichert, Berlin
English: German book scan: Muster-Aufsätze, Theodor Paul, 1912. Verlag von Reinhold Wichert, Berlin
Date
Source own book scan
Author Theodor Paul
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TEXT


Personen, welche nach ihrer ganzen Lebensführung geeignet erscheinen. Wer nicht im Besitze der bürgerlichen Ehrenrechte ist, wer selbst unter Vormundschaft oder Pflegschaft steht, wer in Vermögensverfall geraten, wer minderjährig, geschäftsunfähig oder geistesschwach ist, darf nicht zum Vormund bestellt werden. Frauen und solche sonst tauglichen Männer, die über sechzig Jahre alt sind und mehr als vier Kinder haben, können die Vormundschaft ablehnen. Wer dieselbe ohne Grund ab-- lehnt, haftet für den dadurch möglicherweise dem Mündel entstehenden Schaden. IV. Das Bormundschaftsgericht. über dem Vormund steht das Vormundschaftsgericht, das seine Tätigkeit überwacht, das ihn bei Unordnung und Pflichtwidrigkeiten zurechtweisen und in Strafe Nehmen darf. Das Gericht kann auch einen Gegenvormund bestellen und aus besonderen Gründen für das zu verwaltende Vermögen eine Sicherheitsleistung verlangen. In allen wichtigen Angelegenheiten ist zunächst das Vormundschaftsgericht zu befragen, das auch schließlich die Volljährigkeitserklärung ausspricht. Über die Bestellung von Vormündern befragt das Gericht den Gemeindewaisenrat, der geeignete Personen vorschlägt und nachher eine Vertrauensstelle zum Gericht behält, indem er die Führung der Vormundschaft überwacht. V. Familienrat und Pflegschaft. In bestimmten Fällen, wo es sich um die Verwaltung eines großen Vermögens, um die Ehre der Familie usw. handelt, kann an Stelle des Ge- richts ein sogenannter „Familienrat" treten. Derselbe wird vom Vormundschaftsgericht berufen, dessen Richter auch zugleich Vorsitzender des Familienrates sein muß. Neben der Vormundschaft besteht auch noch die Pflegschaft, die für solche Angelegenheiten berufen wird, an deren Besorgung der Vormund verhindert ist oder die ihm in einer letztwilligen Verfügung abgesprochen wird. IZ0. Betrachtungen am Neujahrstage. Einleitung. 1. Was dachte, tat, hörte ich am Neujahrstage? 2. Vergänglichkeit der Zeit. Wie oft den Tag schon erlebt. 3. Besorgnis oder Hoffnung, was das neue Jahr bringen wird. 4. Glückwünschen, Neujahrssitten. lZl. Wegweiser. Einleitung. Mancherlei Arten.


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