File:Der Haussekretär Hrsg Carl Otto Berlin ca 1900 Seite 623.jpg

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Der Haussekretär  Template:Der Haussekretär
Author
Carl Otto
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Title
Der Haussekretär
Subtitle Neues vollständiges Hilfs-, Formular- u. Nachschlagebuch mit über 1000 Mustern.
Printer
Verlagsdruckerei "Merkur"
Description
Deutsch: Carl Otto (Hrsg.): Der Haussekretär. Neues vollständiges Hilfs-, Formular- u. Nachschlagebuch mit über 1000 Mustern. Verlagsdruckerei „Merkur“ Berlin, Berlin ca. 1910, 672 Seiten

Vollständiger Titel des Buches: Der Haussekretär. Neues vollständiges Hilfs-, Formular- u. Nachschlagebuch mit über 1000 Mustern zum praktischen Gebrauch und zur formvollendeten Anfertigung von Briefen in allen nur denkbaren Familienangelegenheiten, im Freundschafts-, Gesellschafts- und Liebesleben, von Glückwünschen, Einladungen, Eingaben an Fürsten, an Regierungs-, Polizei-, Schul-, Gewerbe-, Steuer- und Kommunalbehörden, Klagen und Schriftsätzen in Kriminal-, Steuer- , Privat-, Konkurs- und allen anderen Rechtssachen, von Testamenten, Kontrakten, Leih-, Kauf-, und Verkaufsverträgen, von Schriftsätzen in Militär-, Berufts-, Gewerbe- und Geldsachen, von Vorlagen zu Geschäftsbriefen aller Art, nebst angefügter Anleitungen zum Rechnen mit ganzen, Bruch-, und Dezimal-Zahlen, einem ausführlichen Ratgeber im Zins-, Wechsel-, und Scheckwesen, vielen Mustern zu Karten, Kartenbriefen, Postkarten, Telegrammen, Inseraten, zu Schriftstücken in den häufigsten Vereinsangelegenheiten, sowie einem Wörterbuch der Neuen Deutschen Rechtschreibung und einem Verzeichnis der gebräuchlisten Fremdwörter. Gesammelt und herausgegeben von Dr. Carl Otto unter Mitwirkung namhafter Schriftsteller, Juristen, Handelslehrer u. Gewerbetreibenden. Verlagsdruckerei "Merkur" Berlin SO. 16.; (Erscheinungsjahr WAHRSCHEINLICH um 1910: Indiz: auf S. 390 werden Zahlen der Volkszählung von 1905 erwähnt und Bevölkerungszahlen von Berlin 1908; die nächste Volkszählung war 1910; auf Seite 68 gibt es eine Liste von Europas Staatsoberhäuptern, was einem Spezialisten auch eine zeitliche Einordnung des Erscheinungsjahres ermöglichen könnte)

Es handelt sich um ein großes Handbuch für Musterbriefe und ein Nachschlagewerkt um 1900. Sehr amüsant, gestelztes Beamtendeutsch um 1900. Unter anderem Musterbriefe für Glückwünsche an den Thronfolger, Musterbriefe für Liebesbriefe, Beileidsbekundungen, Schriftstücke an und von Fürsten, sowie einem Wörterbuch der deutschen Rechtschreibung und ein kurzes Fremdwörterbuch. Druck von Hallberg und Büchting, Leipzig. Altdeutsche Schrift. Hardcover. Blindprägung. Es gibt auch spätere Drucke von 1913 und 1920 aus dem Verlag W. Herlet.
Language German
Publication date circa 1900
publication_date QS:P577,+1900-00-00T00:00:00Z/9,P1480,Q5727902
Place of publication Berlin
TEXT
(Schriftsätze im Vereinswesen.)
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Versammlungen. 8 19. a) Ordentliche Mitgliederversammlungen werden in der Regel monatlich einmal abge- halten. d) In den ersten drei Monaten eines jeden Jahres findet eine ordentliche Hauptversammlung statt, zu welcher jedes Mitglied besonders einzuladen ist. Gäste haben leinen Zutritt. In derselben gibt der Vorsitzende eine Übersicht über das verflossene Geschäftsjahr und der Kassenwart einen Kassenbericht. Nach erfolgtem Bericht der Kassenprüfer, die nicht Vorstandsmitglieder sein dürfen, wird gegebenenfalls Entlastung erteilt. Sodann findet die unter Z 18 erwähnte Neuwahl statt. o) Nach Ermessen des Vorstandes kann — und auf schriftlichen Antrag von mindestens 50 Mitgliedern muß — innerhalb vierzehn Tage eine außerordentliche Hauptversammlung berufen werden, zu welcher ebenfalls die Mitglieder besonders zu laden sind. Die Leitung aller Versammlungen erfolgt — sofern für einzelne Fälle die Satzungen und die Geschäftsordnung des Vereins keine Bestimmungen enthalten — in Gemäßheit der Geschäftsordnung des Reichstages. Berhandlungsniederschriften. 8 20. über jede Vereinssammlung ist von einem der gewählten Schriftführer, oder bei Behinderung derselben von einem durch den Vorsitzenden zu ernennenden Vorstandsmitgliede eine Ver- hanolungsniederschrift anzufertigen, welche der nächstfolgenden Versammlung vorzulesen und — wenn gegen Fassung und Inhalt derselben keine Einwendungen gemacht werden — durch Unterschrift des Vorsitzenden und eines anderen Vorstandsmitgliedes zu genehmigen ist. Beschlüsse und Beurkundungen. 8 21. Anträge gelten als angenommen, wenn sich die Mehrheit der erschienenen ordentlichen Mitglieder für dieselben erklärt hat; ebenfalls mit einfacher Mehrheit der Anwesenden werden alle Beschlüsse gefaßt, mit Ausnahme derjenigen, welche Satzungsänderungen und die Auflösung betreffen. Vollmachten, Urkunden und dergleichen wichtige Schriftstücke des Vereins sind nur gültig, wenn sie außer von dem Vorsitzenden noch von mindestens zwei anderen Vorstandsmitgnedern unterschriftlich vollzogen worden sind. Bereiusvermögen. 8 22. Das Vermögen des Vereins wird gebildet aus den laufenden Beiträgen, anderen Zuwendungen und aus dem zu bildenden Grundstock. Die laufenden Ausgaben, sowie die Unterstützungen dürfen zwei Drittel der Jahreseinnahmr nicht übersteigen. Aus den Überschüssen ist der Grundstock zu bilden, der nur im Falle eines außerordentlichen Notstandes durch Beschluß der Mitgliederversammlung angegriffen werden darf. Der Grundstock muß in mündelsicheren Papieren angelegt werden. Am Schluffe eines jeden Jahres ist em gewisser Betrag für Wohlfahrtseinrichtungen -u bestimmen. Änderung der Satzungen. 8 23. Anträge auf Änderung der Satzungen können niemals für dringlich erklärt, dürfen vielmehr stets erst in der nächstfolgenden Hauptversammlung auf die Tagesordnung gesetzt werden, wenn der Antrag vom Vorstande eingebracht oder von mindestens 50 ordentlichen Mitgliedern unterschrieben ist. Zu ihrer Annahme bedürfen sie der Zustimmung von mindestens drei Viertel der in der Hauptversammlung anwesenden stimmberechtigten Mitglieder. Anträge auf Änderung oder Ausdehnung der Zwecke des Vereins bedürfen der Zustimmung von zwei Dritteln der sämtlichen stimmberechtigten Mitglieder. Auflösung des Vereins. 8 24. Anträge des Vereins müssen von mindestens zwei Dritteln aller ordentlichen Mitglieder unterschrieben sein und sind nur in einer außerordentlichen Hauptversammlung zu beraten. Zur

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