File:Der Haussekretär Hrsg Carl Otto Berlin ca 1900 Seite 424.jpg

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Der Haussekretär  Template:Der Haussekretär
Author
Carl Otto
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Title
Der Haussekretär
Subtitle Neues vollständiges Hilfs-, Formular- u. Nachschlagebuch mit über 1000 Mustern.
Printer
Verlagsdruckerei "Merkur"
Description
Deutsch: Carl Otto (Hrsg.): Der Haussekretär. Neues vollständiges Hilfs-, Formular- u. Nachschlagebuch mit über 1000 Mustern. Verlagsdruckerei „Merkur“ Berlin, Berlin ca. 1910, 672 Seiten

Vollständiger Titel des Buches: Der Haussekretär. Neues vollständiges Hilfs-, Formular- u. Nachschlagebuch mit über 1000 Mustern zum praktischen Gebrauch und zur formvollendeten Anfertigung von Briefen in allen nur denkbaren Familienangelegenheiten, im Freundschafts-, Gesellschafts- und Liebesleben, von Glückwünschen, Einladungen, Eingaben an Fürsten, an Regierungs-, Polizei-, Schul-, Gewerbe-, Steuer- und Kommunalbehörden, Klagen und Schriftsätzen in Kriminal-, Steuer- , Privat-, Konkurs- und allen anderen Rechtssachen, von Testamenten, Kontrakten, Leih-, Kauf-, und Verkaufsverträgen, von Schriftsätzen in Militär-, Berufts-, Gewerbe- und Geldsachen, von Vorlagen zu Geschäftsbriefen aller Art, nebst angefügter Anleitungen zum Rechnen mit ganzen, Bruch-, und Dezimal-Zahlen, einem ausführlichen Ratgeber im Zins-, Wechsel-, und Scheckwesen, vielen Mustern zu Karten, Kartenbriefen, Postkarten, Telegrammen, Inseraten, zu Schriftstücken in den häufigsten Vereinsangelegenheiten, sowie einem Wörterbuch der Neuen Deutschen Rechtschreibung und einem Verzeichnis der gebräuchlisten Fremdwörter. Gesammelt und herausgegeben von Dr. Carl Otto unter Mitwirkung namhafter Schriftsteller, Juristen, Handelslehrer u. Gewerbetreibenden. Verlagsdruckerei "Merkur" Berlin SO. 16.; (Erscheinungsjahr WAHRSCHEINLICH um 1910: Indiz: auf S. 390 werden Zahlen der Volkszählung von 1905 erwähnt und Bevölkerungszahlen von Berlin 1908; die nächste Volkszählung war 1910; auf Seite 68 gibt es eine Liste von Europas Staatsoberhäuptern, was einem Spezialisten auch eine zeitliche Einordnung des Erscheinungsjahres ermöglichen könnte)

Es handelt sich um ein großes Handbuch für Musterbriefe und ein Nachschlagewerkt um 1900. Sehr amüsant, gestelztes Beamtendeutsch um 1900. Unter anderem Musterbriefe für Glückwünsche an den Thronfolger, Musterbriefe für Liebesbriefe, Beileidsbekundungen, Schriftstücke an und von Fürsten, sowie einem Wörterbuch der deutschen Rechtschreibung und ein kurzes Fremdwörterbuch. Druck von Hallberg und Büchting, Leipzig. Altdeutsche Schrift. Hardcover. Blindprägung. Es gibt auch spätere Drucke von 1913 und 1920 aus dem Verlag W. Herlet.
Language German
Publication date circa 1900
publication_date QS:P577,+1900-00-00T00:00:00Z/9,P1480,Q5727902
Place of publication Berlin


TEXT:


(Verträge verschiedener Art.)
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Pachtvertrag über eine Landwirtschaft.

Zwischen dem Herrn Franz Knappe, Rentier in Bremen, Verpächter, und dem Herrn Wilh. Muth, Wirt zu Brake, Pächter, ist heute folgender Pachtvertrag abgeschlossen worden. § 1. Die Herrn Knappe eigentümlich gehörige Landwirtschaft zu Brake, enthaltend Wohngebäude, 3 Ställe, Felder, Gärten, Wiesen, verpachtet derselbe am heutigen Tage auf die Dauer von 5 Jahren, nämlich vom 1. Oktober... bis dahin... an Herrn Muth. § 2. Als jährliches Pachtgeld hat Herr Muth 5200 Mark zu zahlen und zwar in vierteljährlichen Raten, am 1. Ottober, 1. Januar, 1. April und 1. Juli zahlbar mit je 1300 Mark. 8 3. Das laut Verzeichnis auf dem Gute befindliche lebende und tote Inventar ist dem Pächter zur freien Benutzung überlassen, doch hat Herr Muth für beste Erhaltung Sorge zu tragen und Fehlerhaftes oder ALHandengekommenes durch Neues zu ersetzen. 8 4. Für alle Fruchtvorräte, welche dem Pächter zur Benutzung nnt übergeben sind, muß derselbe nach Ablauf der Pachtzeit gleiche Anzahl und Güte zurückgeben und findet hierbei keine Vergütung an Geld für diese Vorräte statt. 8 5. Schäden, welche durch Feuer oder Natur-Ereignisse, als Hagel, zu große Hitze, übermäßige Nässe passieren, tragen der Pächter und Verpächter die Hälfte; ebenfalls fällt auch der Verlust großer Massen Vieh durch Seuche oder sonstige verheerenden Krankheiten auf beide Teile zu gleichen Teilen. 8 6. Bei eintretendem Todesfälle eines der Teilnehmer tritt nachstehende Bestimmung in Kraft: Der Pachtvertrag hört im Sterbefalle des Pächters oder Verpachters am nächsten 1. Oktober auf, wenn derselbe nicht von den Erben weiter akzeptiert bleibt. Beide Kontrahenten sind mit vorstehenden Bestimmungen einverstanden und erkennen den Pachtvertrag, welcher in zwei Exemplaren ausgefertigt ist, durch eigenhändige Unterschriften an. Bremen, den . . September 19 . . Franz Knappe, Rentier. Wilh. Muth aus Brake, Wirt. Pachtvertrag eines Wohnhauses. Herr Wilhelm Schröder, hier, als Verpächter und Herr Fritz Markmann, hier, als Pächter schlossen heute folgenden Pachtvertrag. 8 1. Herr Wilhelm Schröder verpachtet zum 1. April d. I. auf die Dauer von 3 Jahren, also bis zum 1. April 19 . . sein in der Rüklingerstraße 47 belegenes Wohnhaus, Blatt Nr. . . . des Grundbuches von . . . ., nebst kleinem Seitengebäude an Herrn Fritz Markmann zu einem Pachtzins von 1100 Mark xro anno. 8 2. Die Pacht ist in halbjährigen Raten und zwar am 1. IM und 1. Januar mit je 550 Mark zu zahlen. 8 3. Der Verpächter übergibt das Haus im guten baulichen Zustande; der Pachter muß für beste Erhaltung Sorge tragen. 8 4. Reparaturen bis zu 20 Mark übernimmt der Pächter, größere jedoch, sowie Umbauten hat der Verpächter zu tragen; auch darf der Pächter letztere nur mit Genehmigung des Verpächters vornehmen. 8 5. Außer der Pacht verpflichtet sich der Pächter am Tage der Übernahme des Hauses eine Kaution von 1200 Mark (zwölshundert Mark) gegen gerichtliche Sicherstellung und vierprozentige Verzinsung zu hinterlegen. Diese Zinsen werden jährlich an dem Pachtzins des 1. Januar gekürzt. Nach Ablauf der Pachtzeit ist diese Kaution von dem Verpächter sofort zurückzuzahlen. 8 6. Ein etwaiger Verkauf des Hauses hebt den Kontrakt auf. 8 7. Sämtliche Grundstückslasten, Feuerversicherungsbeiträge, Wassersteuern usw. hat Verpächter zu tragen bezw. zu bezahlen; dagegen hat der Pächter für Verpflegung etwaiger Einquartierungen zu sorgen. Beide Teile versprechen sich gegenseitig, alle Bestimmungen des Kontraktes genau zu erfüllen und haben zum Zeugnis darüber beide Exemplare der Kontrakte eigenhändig unterschrieben. Meiningen, den . . August 19 . . Wilhelm Schröder. Fritz Markmann.

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