File:Der Haussekretär Hrsg Carl Otto Berlin ca 1900 Seite 045.jpg

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Der Haussekretär  Template:Der Haussekretär
Author
Carl Otto
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Title
Der Haussekretär
Subtitle Neues vollständiges Hilfs-, Formular- u. Nachschlagebuch mit über 1000 Mustern.
Printer
Verlagsdruckerei "Merkur"
Description
Deutsch: Carl Otto (Hrsg.): Der Haussekretär. Neues vollständiges Hilfs-, Formular- u. Nachschlagebuch mit über 1000 Mustern. Verlagsdruckerei „Merkur“ Berlin, Berlin ca. 1910, 672 Seiten

Vollständiger Titel des Buches: Der Haussekretär. Neues vollständiges Hilfs-, Formular- u. Nachschlagebuch mit über 1000 Mustern zum praktischen Gebrauch und zur formvollendeten Anfertigung von Briefen in allen nur denkbaren Familienangelegenheiten, im Freundschafts-, Gesellschafts- und Liebesleben, von Glückwünschen, Einladungen, Eingaben an Fürsten, an Regierungs-, Polizei-, Schul-, Gewerbe-, Steuer- und Kommunalbehörden, Klagen und Schriftsätzen in Kriminal-, Steuer- , Privat-, Konkurs- und allen anderen Rechtssachen, von Testamenten, Kontrakten, Leih-, Kauf-, und Verkaufsverträgen, von Schriftsätzen in Militär-, Berufts-, Gewerbe- und Geldsachen, von Vorlagen zu Geschäftsbriefen aller Art, nebst angefügter Anleitungen zum Rechnen mit ganzen, Bruch-, und Dezimal-Zahlen, einem ausführlichen Ratgeber im Zins-, Wechsel-, und Scheckwesen, vielen Mustern zu Karten, Kartenbriefen, Postkarten, Telegrammen, Inseraten, zu Schriftstücken in den häufigsten Vereinsangelegenheiten, sowie einem Wörterbuch der Neuen Deutschen Rechtschreibung und einem Verzeichnis der gebräuchlisten Fremdwörter. Gesammelt und herausgegeben von Dr. Carl Otto unter Mitwirkung namhafter Schriftsteller, Juristen, Handelslehrer u. Gewerbetreibenden. Verlagsdruckerei "Merkur" Berlin SO. 16.; (Erscheinungsjahr WAHRSCHEINLICH um 1910: Indiz: auf S. 390 werden Zahlen der Volkszählung von 1905 erwähnt und Bevölkerungszahlen von Berlin 1908; die nächste Volkszählung war 1910; auf Seite 68 gibt es eine Liste von Europas Staatsoberhäuptern, was einem Spezialisten auch eine zeitliche Einordnung des Erscheinungsjahres ermöglichen könnte)

Es handelt sich um ein großes Handbuch für Musterbriefe und ein Nachschlagewerkt um 1900. Sehr amüsant, gestelztes Beamtendeutsch um 1900. Unter anderem Musterbriefe für Glückwünsche an den Thronfolger, Musterbriefe für Liebesbriefe, Beileidsbekundungen, Schriftstücke an und von Fürsten, sowie einem Wörterbuch der deutschen Rechtschreibung und ein kurzes Fremdwörterbuch. Druck von Hallberg und Büchting, Leipzig. Altdeutsche Schrift. Hardcover. Blindprägung. Es gibt auch spätere Drucke von 1913 und 1920 aus dem Verlag W. Herlet.
Language German
Publication date circa 1900
publication_date QS:P577,+1900-00-00T00:00:00Z/9,P1480,Q5727902
Place of publication Berlin


TEXT


(Vom Inhalt der schriftlichen Mitteilung.)
45
---------------------------------------------------------------------
schweren Erkrankung keinerlei Nachrichten erhalten, erwartet in dem soeben erhaltenen Briefe wieder irgend eine ihn erfreuende Mitteilung und statt dessen soll ihm nun unvorbereitet die erschütternde Todesmeldung entgegen starren. Unvorbereitet! Das darf auf keinen Fall geschehen, und darin liegt eben die Schwierigkeit der Fassung eines solchen Briefes, denn die unerwartete Mitteilung, daß ein ihm so nahestehender Mensch plötzlich gestorben ist, hat für den Empfänger selbst oft schon die bedenklichsten Folgen gehabt.
Eine solche Vorbereitung hat mündlich schon ihre ernsten Bedenken, obwohl dabei der Auswege viele vorhanden sind, um aus einem Anfangsgespräch über gleichgültige Dinge mit einiger Geschicklichkeit allmählich auf die Person des Verstorbenen überzuleiten und so zum Ziele zu kommen, ohne daß die endliche Todesnachricht den andern wie ein Blitz aus heiterem Himmel trifft. In derselben oder doch ähnlichen Weise hat man natürlich auch schriftlich zu verfahren, nur daß man hier mit noch größerer Überlegung zu Werke gehen muß, um die Stufenleiter einer allmählichen Vorbereitung inne zu halten. Es ist selbstverständlich, daß dazu die größte Ruhe und ein sehr feines Taktgefühl erforderlich sind. Die Ruhe wird bei einem so erschütternden Ereignis den nächsten Angehörigen gewöhnlich fehlen. Da gibt es denn kein geeigneteres Mittel, als die Tatsache einer mehr unbeteiligten Person, z. B einem gemeinsamen Freunde in dem Wohnorte desjenigen, welcher die Nachricht empfangen soll, zu melden und diesen zu bitten, die mündliche Übermittelung zu übernehmen. Dann erst, wenn das geschehen ist, worauf jedenfalls eine Antwort erfolgen wird, schreibt man selbst und erteilt Auskunft über die näheren Umstände des unerwarteten Todesfalles, die der in der Ferne wohnende davon so schwer Mitbetroffene in seiner Antwort auch jedenfalls schon wird erbeten haben.
In solchen Fällen werden gar nicht selten Anstrengungen gemacht, die Trauerbriefe zugleich Trostbriefe werden zu lassen. Das ist stets mehr oder weniger vergebliche Mühe. Einmal setzt es voraus, daß derjenige, welcher die Trauernachricht mitzuteilen hat, nicht selber des Trostes bedarf, sondern dem Fall nicht so nahe steht, wie der Empfänger des Briefes. Ferner aber sind, wie wir bereits ausgeführt haben, Tröstungen für einen in Trauer versetzten Bekannten am besten ganz zu unterlassen, und zwar aus dem Grunde, weil sie eigentlich unmöglich sind. Wer nicht selbst von dem Trauerfall betroffen ist, der kann nicht ermessen, wie schmerzlich für den andern der erlittene Verlust ist, er kann nicht wissen, ob es überhaupt dafür einen lindernden Balsam gibt, ob nicht vielleicht gerade das, was er für einen Trost hält, die Wunde nur um so schmerzlicher empfinden läßt. Es gibt in solchen Fällen nur eine Trostquelle, das ist die Religion. Wer den Trost nicht in der eigenen religiösen Empfindung in sich selbst findet, für den gibt es nur die Heilung, welche die Zeit, die ja jeden Schmerz heilt, mit sich bringt. „Alle Kräfte und Mächte des Verstandes,“ sagt der Philosoph F. H. Jacobi, „bietet ihr vergebens auf; der Verstand kann nur bearbeiten, sein überlegender Wille nur was da ist, bald vereinigen, bald trennen. Welch ein Trost also, wenn der Geist sich nicht zu etwas Unwandelbarem, zu etwas Ewigem emporschwingen, wenn er nicht einen Glauben fassen kann, der die Welt überwindet. Die vollkommene Glückseligkeit ist nirgend; aber es wäre auch nirgend einmal Trost, wenn keine Religion wäre. Überall muß sich der Mensch mit etwas helfen; reinigen und retten kann nur die Religion.“ Retten kann auch sie nur allein aus dem tiefen Jammer, in den ein plötzlicher unerwarteter Todesfall die Angehörigen stürzt.
Man begnügt sich deshalb in Trauerfällen gewöhnlich auch mit einer kurzen Versicherung des Beileids, in einer Weise, daß daraus das innige Mitgefühl, die herzliche Teilnahme hervortleuchtet. Das allein ist ja auch schon ein Trost für den Trauernden, daß er den Schreiber für einen wahrhaft teilnehmenden Freund halten darf. Wo es die Verhältnisse erheischen, daß ein längerer Beileidsrief erforderlich ist, da hebe man allenfalls die Verdienste des Verstorbenen hervor, die ihm das Andenken im Gedächtnis aller, die ihn näher kannten, bewahren werden; man unterlasse aber aus den angeführten Gründen jeden Versuch, die Hinterbliebenen trösten zu wollen.
Indessen braucht es nicht immer gerade ein Trauerfall zu sein, der die Veranlassung gibt, einen Brief zu schreiben, welcher einem andern unser Beileid ausdrücken oder ihn zu trösten versuchen soll. Es gibt Fälle, wo statt des Beileids der Trost durchaus am Platze ist und sich als solcher auch wirksam erweist, ja, wo sogar der Trost angebrachter erscheint, als das Beileid. Da ist z. B. der Fall einer aufgelösten Verlobung, der einen uns sehr nahe stehenden Freund betroffen hat. Das hat denselben in eine wahrlich nicht beneidenswerte Situation gebracht, denn eine aufgelöste Verlobung läßt immer ein gewisses Etwas zurück, welche der beiden beteiligten Personen auch immer die Veranlassung gegeben haben möge. Wenn sich auch die Wage der Verurteilung je nach der Bekanntschaft auf diese oder jene Seite neigt, die liebe Welt bricht ja doch den Stab über beide Teile. Ins Gerede der Leute kommen beide, hier geschieht es in entschuldigender, dort in liebloser Weise, aber verurteilt wird auf jeden Fall, das ist nun einmal nicht anders. Sollten wir da nun unserem Freunde nicht unser Mitgefühl zu erkennen geben, nicht den Versuch machen dürfen, ihm über diese mehr als unangenehme Situation hinweg zu helfen? Gewiß, und er nimmt es sicher nicht übel, im Gegenteil wird ihm diese Teilnahme wohltun.
Eine solche Teilnahme muß freilich in der richtigen Weise ausgedrückt, der unglückselige Gegenstand so schonend wie möglich behandelt werden, schonend aber nicht allein für den Freund, sondern

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