File:Der Haussekretär Hrsg Carl Otto Berlin ca 1900 Seite 039.jpg

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Der Haussekretär  Template:Der Haussekretär
Author
Carl Otto
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Title
Der Haussekretär
Subtitle Neues vollständiges Hilfs-, Formular- u. Nachschlagebuch mit über 1000 Mustern.
Printer
Verlagsdruckerei "Merkur"
Description
Deutsch: Carl Otto (Hrsg.): Der Haussekretär. Neues vollständiges Hilfs-, Formular- u. Nachschlagebuch mit über 1000 Mustern. Verlagsdruckerei „Merkur“ Berlin, Berlin ca. 1910, 672 Seiten

Vollständiger Titel des Buches: Der Haussekretär. Neues vollständiges Hilfs-, Formular- u. Nachschlagebuch mit über 1000 Mustern zum praktischen Gebrauch und zur formvollendeten Anfertigung von Briefen in allen nur denkbaren Familienangelegenheiten, im Freundschafts-, Gesellschafts- und Liebesleben, von Glückwünschen, Einladungen, Eingaben an Fürsten, an Regierungs-, Polizei-, Schul-, Gewerbe-, Steuer- und Kommunalbehörden, Klagen und Schriftsätzen in Kriminal-, Steuer- , Privat-, Konkurs- und allen anderen Rechtssachen, von Testamenten, Kontrakten, Leih-, Kauf-, und Verkaufsverträgen, von Schriftsätzen in Militär-, Berufts-, Gewerbe- und Geldsachen, von Vorlagen zu Geschäftsbriefen aller Art, nebst angefügter Anleitungen zum Rechnen mit ganzen, Bruch-, und Dezimal-Zahlen, einem ausführlichen Ratgeber im Zins-, Wechsel-, und Scheckwesen, vielen Mustern zu Karten, Kartenbriefen, Postkarten, Telegrammen, Inseraten, zu Schriftstücken in den häufigsten Vereinsangelegenheiten, sowie einem Wörterbuch der Neuen Deutschen Rechtschreibung und einem Verzeichnis der gebräuchlisten Fremdwörter. Gesammelt und herausgegeben von Dr. Carl Otto unter Mitwirkung namhafter Schriftsteller, Juristen, Handelslehrer u. Gewerbetreibenden. Verlagsdruckerei "Merkur" Berlin SO. 16.; (Erscheinungsjahr WAHRSCHEINLICH um 1910: Indiz: auf S. 390 werden Zahlen der Volkszählung von 1905 erwähnt und Bevölkerungszahlen von Berlin 1908; die nächste Volkszählung war 1910; auf Seite 68 gibt es eine Liste von Europas Staatsoberhäuptern, was einem Spezialisten auch eine zeitliche Einordnung des Erscheinungsjahres ermöglichen könnte)

Es handelt sich um ein großes Handbuch für Musterbriefe und ein Nachschlagewerkt um 1900. Sehr amüsant, gestelztes Beamtendeutsch um 1900. Unter anderem Musterbriefe für Glückwünsche an den Thronfolger, Musterbriefe für Liebesbriefe, Beileidsbekundungen, Schriftstücke an und von Fürsten, sowie einem Wörterbuch der deutschen Rechtschreibung und ein kurzes Fremdwörterbuch. Druck von Hallberg und Büchting, Leipzig. Altdeutsche Schrift. Hardcover. Blindprägung. Es gibt auch spätere Drucke von 1913 und 1920 aus dem Verlag W. Herlet.
Language German
Publication date circa 1900
publication_date QS:P577,+1900-00-00T00:00:00Z/9,P1480,Q5727902
Place of publication Berlin


TEXT


Vom Inhalt der schriftlichen Mitteilung.
39
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Vom Inhalt der schriftlichen Mitteilung.


Jeder Brief, der geschrieben wird, hat einen bestimmten Zweck, denn ohne einen solchen wäre das Schreiben eines Briefes überhaupt überflüssig.
Der Zweck mag nun dringend oder nicht, wichtig oder unwichtig sein, immer ist er vorhanden und ohne ihn ein Brief undenkbar. Der eine macht eine Reise und ist verpflichtet, den Seinigen daheim von Zeit zu Zeit Bericht über den Verlauf derselben zu erstatten; er will aber auch wissen, wie es zu Hause geht, und da sind die Angehörigen wiederum verpflichtet, ihm darüber zu berichten. Hier hat einer dem Freunde im überströmenden Gefühl der Freude die Ankunft eines Erstgeborenen anzuzeigen; dort ist die Trauerbotschaft von dem Hinscheiden eines lieben Familienmitglieds zu übermitteln. Einer hat dem andern eine Nachricht mitzuteilen, die für diesen von den wichtigsten Folgen sein kann; jener schreibt ohne weiteren Zweck als nur den, einmal etwas von sich hören zu lassen. Einer hat um eine Gefälligkeit zu bitten, ein anderer für eine ihm erzeigte Liebenswürdigkeit seinen Dank auszusprechen, ein Dritter hat an eine unterlassene Pflicht zu erinnern usw. usw. Kurz, der Zweck eines Briefes ist unendlich verschieden, und deshalb muß es natürlich auch sein Inhalt sein, denn dieser dreht sich ja doch nur um den Zweck, welcher den Verfasser zum Schreiben des Briefes veranlaßt hat.
Jedoch ist nicht nur der Zweck unendlich verschieden; auch die Person, an welche der Brief gerichtet ist, und das Verhältnis, welches zwischen dieser und dem Schreiber obwaltet, wird für die Form und für den Ton des Inhaltes maßgebend sein. Es ist dies nicht gleichgültig, weil es eben nicht dasselbe ist, ob eine Mitteilung an eine uns gleichstehende oder an eine untergebene Person zu richten ist. In jedem dieser Fälle werden Form und der Inhalt anders gefaßt sein müssen.


Mitteilungen zwischen Gleichgestellten.


Wenn zwei Personen auf gleicher gesellschaftlicher Stufe stehen, dann schleicht sich nur zu leicht eine größere Freiheit in die Korrespondenz ein, als der gute Ton erlaubt. Noch mehr, wenn sie miteinander näher bekannt oder gar befreundet sind. Erklärlich ist das wohl, denn unter Freunden pflegt man es in gar manchen Dingen nicht allzu genau zu nehmen, und das mag in freundschaftlichen Verhältnissen schließlich auch wohl entschuldigt werden können. Diese Freiheit wird dann auch auf die Korrespondenz ausgedehnt. Anstatt einen Bogen, das heißt einen ganzen Bogen Briefpapier zu nehmen, wie es sich gehört, begnügt man sich der Ersparnis wegen mit einem halben, nimmt statt dessen auch wohl irgend ein anderes Stück Papier und schreibt nun, wie die Gedanken kommen, ohne auf die für den Brief übliche Form zu achten, ohne irgend welche Sorgfalt auf die Schrift, auf den Stil, auf die Sauberkeit zu verwenden, bis an die äußersten Ränder und wenn der Raum zu mangeln beginnt, mit möglichst verkleinerter Schrift, wohl gar auch noch quer durch. Bei dem guten Freunde kommt es ja nicht darauf an, wenn er nur erfährt, was er erfahren soll.
Wir haben schon ausgeführt, wie das niemals als Entschuldigung gelten darf, gerade Freunden und Bekannten gegenüber erst recht nicht, da diese durch ein solches nachlässiges Schreiben leicht einen ganz andern Begriff von dem Schreiber bekommen können, als sie ihn sich bisher von ihm gebildet halten. Es könnte ihm an seinem Rufe als gebildeter, taktvoller Mensch doch erheblichen Abbruch tun. Auch an Freunde und Bekannte, überhaupt an Gleichgestellte, soll man sich auch in der Korrespondenz jederzeit der feinsten Form befleißigen, die dafür vorgeschrieben ist. Vor allen Dingen darf man sich gegen Damen, auch bei näherer Bekanntschaft, selbst gegen weibliche Verwandte, im schriftlichen Verkehr auch in dieser Beziehung niemals etwas vergeben. Daß der Inhalt eines Briefes an solche Personen wesentlich anders lauten wird, je nach dem Grade der Bekanntschaft herzlicher, zutraulicher, als wenn man an fremde Personen schreibt, ist selbstverständlich. Diese Zutraulichkeit darf sich aber nicht in Nonchalance, in Nichtachtung der Form äußern wollen. Jedenfalls sind auch ihnen gegenüber die Formen im schriftlichen Verkehr ebenso streng zu beobachten, wie gegen fremde Personen. Es gibt da keinen Unterschied.

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