File:Augsburger Postzeitung 6. September 1819.jpg

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Deutsch: Hep-Hep-Krawalle 1819


Hamburg, den 25. Aug.

Es ist wieder zu Thätlichkeiten gegen die Juden gekommen. Seit vorigem Freytag durfte sich kein Jude auf den öffentlichen Spaziergängen und in den dort gelegenen Kaffeehäusern blicken lassen, oder er ward mit dem ihren so furchtbar gewordenen „Hep,Hep!“ begrüßt, und ohne Umstände weggeführt. Da nun aber die Juden ihrer Seits gleichfalls vorgestern ein christliches Kaffeehaus mit Uebermacht überfielen und die eben Anwesenden unter Mißhandlungen vertrieben, so machten sie das Uebel dadurch ärger, und veranlaßten, daß gestern Abend eine Menge junger Leute, nicht von Pöbel, die Straßen bis nach Mitternacht durchzogen, überall das „Hep, Hep!“ erschallen ließen, und in mehreren jüdischen Häusern die Fenster einwarfen; Juden selbst trafen sie nirgends. Unter den angegriffenen Häusern ist das von M. A. Heckscher am härtesten mitgenommen worden. Der Senat hat demnach 2 Bataillone Infanterie und eine Abtheilung Kanoniere auf diesen Abend 8 Uhr nach ihren Lärmplätzen beordert, um die öffentliche Ruhe zu erhalten, und zugleich in einem ausgegebenen Mandate einen Juden mit väterlichem Ernste ermahnt und gewarnt, von ruhestörerischen Unternehmungen abzusehen, mit der beygefügten Drohung, daß alle diejenigen, welche sich fernerm Frevel hingeben, aber sich auch nur den Ausruf einer spöttlichen Beschimpfung erlauben würden, nach der Strenge der Gesetze und namentlich nach dem Tumultmandate vom 8. Juli 1796 behandelt, die Bürger mithin mit Wasser und Brod und Zuchthausstrafe, die Fremden dagegen mit Stadtverbot bestraft, ja selbst den Umständen nach mit dem fiskalischen Prozesse belegt werden sollen. Den Eltern, Vormündern und Brodherren ist bey schwerer Verantwortlichkeit zur Pflicht gemacht worden, ihre Untergebenen von ähnlichen feigen und verächtlichen Umtrieben und allem Zusammenrottiren abzuhalten, und die Wirthe erhielten Befehl, aufs Sorgfältigste darauf zu achten, und es mit allen ihnen zu Gebote stehenden Mitteln zu verhindern, daß sie bey ihnen Statt finden Versammlungen nicht als solche angesehen werden können, von denen der Frevel ausgeht. Widrigenfalls die Versammlungssäle sogleich geschlossen, und das Recht, eine Wirtschaft zu halten, den Wirthen genommen werden sollte.
Date
Source https://www.google.de/books/edition/Augsburgische_Ordinari_Postzeitung_von_S/8PZDAAAAcAAJ?hl=de&gbpv=0
Author Augsburgische Ordinari Postzeitung von Staats-, gelehrten, historisch- u. ökonomischen Neuigkeiten, Jg 1819, Ausgabe vom 6. September 1819 (digitalisiert von Google)

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