Commons:Bildschirmfotos
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Bildschirmfotos („Screenshots“) sind als abgeleitete Werke vom Urheberrecht geschützt, unabhängig davon, ob es sich um ein Video, TV-Programm oder Computerprogramm handelt.[1] Solche Bildschirmfotos dürfen nicht auf Wikimedia-Commons hochgeladen werden, sofern nicht alle Bildbestandteile unter einer freien Lizenz stehen oder gemeinfrei sind.
Wenn du nicht das Urheberrecht an dieser Software innehast, kann ein Bildschirmfoto nur dann unter freier Lizenz hochgeladen werden, wenn alle Bilder und Icons bzw. Grafiken, die von den abgebildeten Programmen verwendet werden, unter einer freien Lizenz stehen. Wenn sie beispielsweise alle gemeinfrei sind, ist auch das Bildschirmfoto gemeinfrei (der Ersteller erwirbt keine zusätzlichen Rechte daran, weil die notwendige Schöpfungshöhe nicht erreicht wird). Wenn das Bild aber schützbare Icons oder nicht-freie Inhalte zeigt, ist es nicht frei.[2] Eine Ausnahme besteht bei Bestandteilen, die als Beiwerk bezeichnet werden können.
Wenn alle Bestandteile urheberrechtlich nicht schützbar sind („gemeinfrei“), dann ist es das Bildschirmfoto ebenfalls, denn allein durch das Anfertigen eines Bildschirmfotos wird kein neuer urheberrechtlicher Schutz generiert. Dies gilt nicht weltweit, jedoch zumindest in den USA (vgl. Bridgeman Art Library v. Corel Corp.), in Deutschland (siehe Bildrechte: Schutz für Reproduktionen in Wikipedia) und für die meisten Länder der Europäischen Union.
Das heißt, wenn die Rechteinhaber (in der Regel die Programmierer, die Software-Firma bzw. die Sendeanstalt) das Programm nicht unter eine freie Lizenz stellen beziehungsweise nicht zustimmen, dass das Bildschirmfoto (oder alle Bildschirmfotos) unter eine freie Lizenz gestellt werden dürfen, ist es nicht frei.
Audio-visuelle Werke
Bildschirmfotos von audio-visuellen Werken (wie Filmen, Fernsehsendungen, Videoclips etc.) sind in der Regel Eigentum der Produzenten bzw. Erschaffer und können daher nicht auf Wikimedia-Commons hochgeladen werden. Es sei denn, das Werk ist bereits gemeinfrei oder wurde unter einer freien Lizenz veröffentlicht oder der Rechteinhaber hat das konkrete Bildschirmfoto freigegeben und unter eine freie Lizenz gestellt.
Software
In den meisten Fällen können Screenshots von Computersoftware (zu denen Programme, Videospiele, Betriebssysteme gehören) nicht in Commons hochgeladen werden, es sei denn, die Software wird unter einer freien Softwarelizenz veröffentlicht, die den Lizenzbestimmungen von Commons entspricht (Software, die unter Lizenzen veröffentlicht wird, die der OSI-Definition von „Open Source“ entsprechen, erfüllt die Anforderungen), oder es liegt eine formelle Genehmigung vor.
Beachte, dass freie Programme im Allgemeinen nicht frei von Schutz des geistigen Eigentums sind. Genauso wie Websites zwar frei zugänglich sein können, aber immer noch unter das Urheberrecht fallen, bedeutet die Tatsache, dass eine Software frei heruntergeladen, ausgeführt oder abgespielt werden kann, nicht, dass sie gemeinfrei oder in einer mit Commons kompatiblen Weise frei lizenziert ist. Für diejenigen, die unter einer freien Lizenz stehen, musst du dennoch die Bedingungen der jeweiligen Lizenz einhalten, was normalerweise bedeutet, dass du ein abgeleitetes Werk unter derselben Lizenz veröffentlichen und die ursprünglichen Autoren oder Eigentümer korrekt angeben musst. Screenshots von Programmen mit einer Kommandozeilenschnittstelle können jedoch in die Public Domain fallen. Siehe {{PD-text}} für weitere Informationen.
Beachte, dass dies dich nicht daran hindert, Werke hochzuladen, die mit unfreier Software erstellt wurden, sie unterliegen in den meisten Fällen nicht dem Urheberrecht der Software selbst. Das gilt vor allem für Zeichensätze (engl.: „fonts“), die in manchen Fällen als Software gelten.
Um ein freies Bildschirmfoto („Screenshot“) zu erzeugen
Verwende ein freies Programm mit einem komplett freien Skin. (Ein KDE-Programm mit dem Breeze-Design ist ein Beispiel dafür.) Wenn du ein Betriebssystem mit einem unfreien Theme (wie Windows) verwendest, stelle sicher, dass es etwas wie {{PD-ineligible}} hat, z.B. nur flache Hintergründe und Schaltflächen und keine komplexen Icons hat. Siehe Commons:Schöpfungshöhe für Beispiele von Bildern oder Bildmodifikationen oder andere Aktionen, die in verschiedenen Ländern als trivial oder nicht-trivial gelten.
- Schneide alle möglicherweise nicht freien Elemente weg. Zeige nur den relevanten Inhalt an.
- Der Inhalt des Screenshots muss ebenfalls frei sein. Stelle sicher, dass der Screenshot keine unfreien Texte oder Bilder enthält.
- Wenn der Screenshot Fotos oder andere Werke enthält (z.B. eine Aufnahme der Hauptseite von Wikipedia), stelle sicher, dass du die Bedingungen der jeweiligen Lizenz erwähnst und befolgst.
- Speichere die Datei als PNG.
Bitte kennzeichne Screenshots, die nur freie Inhalte zeigen, mit {{Free screenshot}} zusätzlich zu einem entsprechenden Copyright-Tag. Du musst auch die Lizenz für freie Software angeben, unter der das Programm veröffentlicht wurde.
Beispiele
Microsoft-Produkte
Microsofts Richtlinien erlauben keine abgeleiteten Werke[3], daher sind Bildschirmfotos von Microsoft-Produkten nicht mit den Commons-Richtlinien kompatibel. Das Windows-Betriebssystem selbst ist ebenfalls ein Microsoft-Produkt und die Oberfläche bzw. Standard-Widgets können in verschiedenen Designs unter Umständen geschützt sein, sofern es sich nicht um ausschließlich geometrische Formen handelt.
Software als Kunst
In einigen Fällen ist das Programm selbst ein Kunstwerk – ein Beispiel wäre eine Demoszene (wie zum Beispiel eine, die mit dem Panda abgebildet ist). Screenshots solcher Werke sind frei, wenn und nur wenn das Programm selbst frei ist. Eine Ausnahme von der Regel ist, wenn der Urheberrechtsinhaber eines unfreien Programms einen Screenshot davon frei lizenzieren möchte. Dazu muss der Benutzer die Rechte an allen sichtbaren unfreien Objekten haben – die Oberfläche, die Grafiken, den Text, alles. Bevor du dies tust, bedenke bitte alles, was es mit sich bringt. Alle Designelemente oder Logos, die in dem Screenshot erscheinen, werden unwiderruflich unter eine freie Lizenz gestellt. Achte auch darauf, ausdrücklich klarzustellen, dass die Software selbst nicht frei ist.
Web-Browser
Zu den gängigen proprietären Webbrowsern gehören Internet Explorer, Safari, Opera und Microsoft Edge. Screenshots von diesen sind bei Commons niemals zulässig, wenn sie die Benutzeroberfläche des Browsers zeigen.
Gängige freie Webbrowser sind Mozilla Firefox, Chromium, Konqueror und GNOME Web. Screenshots dieser Browser, die freie Inhalte anzeigen, sollten zulässig sein, solange sie keine urheberrechtsfähigen Elemente eines proprietären Betriebssystems, andere proprietäre Software oder unfreie Benutzerschnittstellenanpassungen enthalten. Das Firefox-Symbol vor Firefox 3.6 ist unfrei, so dass es nicht in Screenshots enthalten sein darf (interne Logodateien von Firefox 3.6 bis 12 stehen unter der Mozilla tri-Lizenz und ab Firefox 13 unter der Mozilla Public License 2.0, obwohl sie markenrechtlich geschützt sind, sodass sie akzeptabel sind, wenn sie schwer zu vermeiden sind). GNU IceCat, ein auf Firefox basierender Browser mit neuer Marke, ist von diesem Problem nicht betroffen, kann aber unter bestimmten Konfigurationen kleine unfreie Logos anzeigen, die ersetzt werden sollten.
Google Chrome hat Konflikte verursacht; obwohl es, abgesehen von seinem Logo, keine sofort sichtbaren Unterschiede zwischen Chrome und seinem Open-Source-Arm Chromium gibt, wurde behauptet, dass Google Chrome selbst unfrei ist, weil seine offiziellen Binärdateien einem unfreien Google Chrome Terms of Service unterliegen, der die Open-Source-Begriffe seines Basis-Quellcodes außer Kraft setzt. Löschdiskussionen sind in beide Richtungen gegangen.
Screenshots von Web-Browsern, die Websites, Bilder, Videos oder andere urheberrechtlich geschützte Inhalte anzeigen, die nicht unter einer freien Lizenz stehen, sind nicht zulässig.
Obwohl Wikipedia oft Bestandteil von freien Screenshots ist, hat es Probleme gegeben.
- Die meisten Wikimedia-Logos unterlagen früher einer proprietären Lizenz, aber dies änderte sich, als sie 2014 freigegeben wurden.
- Wenn der Screenshot Bilder oder Icons mit freien Lizenzen mit Auflagen enthält, musst du dies berücksichtigen, z.B., indem du sie und ihre Autoren und Lizenzen auflistest, die anders als Creative Commons Attribution-ShareAlike sein können.
Smartphones
Auch wenn ein Großteil der Android-Software Open-Source-Software ist, gilt dies nicht für die Google-Software und deren Icons. Zusätzlich enthalten viele Smartphones nicht nur die reine Android-Oberfläche, sondern auch herstellerspezifische Bedien- und Oberflächen (wie Samsungs Experience/One UI, bisher TouchWiz, oder Huaweis EMUI), die wiederum urheberrechtlich geschützt sind. Aus diesem Grund sind Bildschirmfotos, die Bestandteile dieser Oberflächen zeigen, nicht frei.
Bildschirmfotos der Standardoberfläche von Android können mit {{Apache}} und dem Rechtevermerk The Android Open Source Project hochgeladen werden.
Was das Apple iOS betrifft, so erlaubt laut dieser nicht erfolgleichen Löschprüfung die iOS-Software-Lizenzvereinbarung nicht, {{APSL}} oder andere freie Lizenzen zu verwenden. Wenn also die Entwickler einer bestimmten iOS-App sagen, dass sie ihre eigene freie Lizenz verwenden (selbst dann solltest du die von Apple entworfenen GUIs, d.h. Dropdown-Listenelemente, die „Home“-Buttons (entweder float oder machinery), abschneiden), verstoßen sie gegen unsere Lizenzpolitik.
Zoom
Siehe auch
- Commons:De minimis – Situationen, wo unfreie Bildbestandteile im Hintergrund erlaubt sind (Beiwerksregelung)
- WMF-Kommentar zu Bildschirmfotos (englisch) (dies ist keine offizielle rechtsverbindliche Haltung der Wikimedia Foundation)
- meta:Wikilegal/Copyright in Zoom Images (ein inoffizielles Rechtsgutachten der Wikimedia Foundation)
- {{Wikipedia-screenshot}} – Vorlage für Bildschirmfotos von Wikipedia