Category talk:Bridge Sprout
Lizenzproblem
[edit]- Hallo Renardo la vulpo, ich verstehe Deine Bedenkne, die Aufnahmen habe ich auf Anregung und im Benehmen mit dem Münchner Kulturreferat gemacht, das zuständig ist und verantwortlich zeichnet für das Objekt. Was kann ich tun, um zu helfen, das von Dir geschilderte Problem zu lösen? Gruß und Dank --Pimpinellus((D)) • WikiMUC • 15:13, 6 August 2021 (UTC)
- Servus, @Pimpinellus: das geht eigentlich nur über das VTR, früher als „Open-source Ticket Request System“ (OTRS) bekannt. Wenn man von einem Rechteinhaber eine Genehmigung hat, ein Foto unter einer freien Lizenz zu veröffentlichen, kann man diese Genehmigung an das VTR schicken, wo sie geprüft und ggf. beim Bild eingetragen wird. (Ich habe auch schon Fotos von der Holzkonstruktion gemacht, veröffentliche sie aber natürlich nicht.)
- Die Frage ist, wer Rechteinhaber ist. Eine Genehmigung der beiden japanischen Künstler würde ziemlich sicher genügen; ob auch das Kulturreferat berechtigt ist, solche Genehmigungen zu erteilen, weiß ich nicht, aber das Referat wird das wissen. Wenn du da noch Kontakt hast, kannst du ja mal anrufen. Die Genehmigung sollte eigentlich schriftlich sein, aber digitale Textform wird meistens akzeptiert. Die genaue Lizenz, zum Beispiel CC-by-sa-4.0, sollte in der Genehmigung erwähnt sein.
- Ich hatte bisher folgende Fälle:
- Category:Artistic street signs in Faenza; der Bürgermeister von Faenza hat mir in einem sehr freundlichen Brief erlaubt, Bilder der künstlerischen Straßenschilder zu veröffentlichen. Italien hat keine Panoramafreiheit. Die VTR-Bestätigung steht bei den einzelnen Bildern, nicht bei der Kategorie.
- Die Skulpturen Fotofritz und Träumelinchen in Herrsching wurden nach Vandalismus wieder abgebaut; ich habe dann an die Künstlerin geschrieben, die mir freundlicherweise die Genehmigung erteilt hat.
- Zur Holzskulptur des Elefanten Soliman in Brixen hat sich das Fremdenverkehrsamt „Brixen Tourismus“ für berechtigt erklärt und mir die Genehmigung erteilt.
- Wie man sieht, muss der Kontakt nicht direkt über den/die Künstler laufen. Es könnte sich empfehlen, die Beschreibungen von {{Information}} auf {{Artwork}} umzustellen. Viel Erfolg! -- Renardo la vulpo (talk) 18:58, 6 August 2021 (UTC)
- Du machst Dir ja wirklich viel Mühe Renardo la vulpo, ich empfand das als eine öffentlich zugängliche Aussichts-Brücke, von der es isaraufwärts noch etliche gibt, hinter der natürlich wie bei jedem Bauwerk ein wacher Geist steckt, Künstler, Architekt oder so was. Ich werde mal beim Kulturreferat anfragen, wenn es zu aufwendig wird, ist mir die Zeit zu schade. Viele Grüße --Pimpinellus((D)) • WikiMUC • 07:03, 7 August 2021 (UTC)
- Natürlich ist das ein öffentlich zugängliches (und öffentlich sichtbares) Objekt. Das Problem ist, dass es nicht dauerhaft öffentlich sichtbar ist, siehe Bregenzer Festspiele. Daher sind Fotos davon nicht durch die Panoramafreiheit gedeckt.
- Falls dir das seltsam vorkommt, schau dir mal den Pariser Eiffelturm an. Wenn man ihn tagsüber fotografiert, darf man das Foto veröffentlichen, denn Gustave Eiffel starb vor fast 200 Jahren. Nachtaufnahmen darf man nicht einfach veröffentlichen, denn die Beleuchter des Eiffelturms haben ihre Rechte, und in Frankreich gibt es keine Panoramafreiheit. Darüber habe ich schon mit einem französischen EU-Parlamentarier diskutiert, der meinte, dass er US-Konzernen das Recht verweigern wolle, aus Bildern französischer Kulturobjekte Profit zu ziehen. Dass er damit auch Wikimedia (und kleinen Fotografen wie mir) die Möglichkeit verweigerte, diese Objekte zu zeigen, kommentierte er nicht.
- Wie man die „dauerhafte Sichtbarkeit“ juristisch definieren will, verstehe ich sowieso nicht. In einer Million Jahren wird ein Großteil aller jetzigen Kunstwerke zu Staub zerfallen sein, so wie die Bregenzer Bühnenbilder jetzt bereits zerlegt sind. Für mich wäre die Absicht, etwas dauerhaft (= solange es existiert) auszustellen, entscheidend. Aber Juristen leben in einer eigenen Welt. -- Renardo la vulpo (talk) 19:45, 8 August 2021 (UTC)
Hallo Renardo la vulpo, hab jetzt mal nachgefragt im Kulturreferat und die Auskunft erhalten, es gäbe keine Beschränkungen für die Nutzung von Abbildungen dieser und auch etlicher anderer derzeit in München stattfindender Installationen im öffentlichen Raum. Dazu zählen auch Beleuchtungsprojekte wie aktuell die philosophiche Leuchtschrift von Jan Kuck an der jüdischen Synagoge in München, die ich die nächsten Tage mal fotografieren möchte. Da ich früher mal berufsständisch sehr in Urheberrechtsfragen involviert war, interessiert mich sowas schon, habe auch mal bei unserem WP-Urheberrechtsexperten nachgefragt, hier verlinkt, möchte aber nicht allzuviel Zeit in sowas reinhängen. Wir können uns gern darüber unterhalten, Du bist ja offensichtlich aus München, komm doch zu unserem MUC-Stammtisch am 26. 09., - vorher das Wählen bitte nicht vergessen! Viele Grüße --Pimpinellus((D)) • WikiMUC • 06:43, 7 September 2021 (UTC)